Abstimmung Bundestag

Im April 2024 hatte der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Hunderte Hamburger lassen Geschlechtseintrag ändern

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in den größeren Städten in Deutschland bislang zusammen mehrere Tausend Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Allein in Berlin haben sich bislang rund 2600 Menschen gemeldet. Auch in Hamburg wurden mehrere Hundert geänderte Geschlechtseinträge vorgenommen.

In Leipzig haben laut Katholischer Nachrichtenagentur rund 770 Menschen eine Erklärung abgegeben und ihren Geschlechtseintrag geändert. In Hamburg gab es 570 Änderungen, in Köln rund 500. In München gaben rund 370 Menschen eine solche Erklärung ab. In weiteren Großstädten gab es in Münster rund 170 Erklärungen, in Augsburg 140 Erklärungen, in Mannheim und Regensburg rund 140, in Chemnitz rund 130, in Freiburg 120 und in Magdeburg 90.

Änderung des Geschlechtseintrags: Weniger Anfragen in diesem Jahr

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April vergangenen Jahres beschlossen, am 1. November trat es in Kraft. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich bundesweit rund 4000 Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Nach Auskunft der Städte gab es im vergangenen Jahr die meisten Anfragen. Bereits seit August ist es möglich, im Standesamt nach einem entsprechenden Termin zu fragen. In diesem Jahr flachten die Nachfragen ab. In vielen Städten gab es in den vergangenen Wochen einen leichten Anstieg. CDU und CSU hatten in ihren Wahlprogrammen angekündigt, das Gesetz zumindest zu reformieren. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist nun von einer Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 die Rede.

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Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist das per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. (kna/mp)

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