• Arbeitgeber müssen, soweit machbar, Homeoffice für Beschäftigte ermöglichen. (Symbolbild)
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Homeoffice-Pflicht in Hamburg: Behörde kontrolliert jetzt unangekündigt!

Seit der neuen Corona-Verordnung müssen Arbeitgeber in Hamburg Homeoffice anbieten, wo immer es möglich ist. Das Amt für Arbeitsschutz überprüft die Einhaltung dieser Regel – und kontrolliert jetzt auch unangekündigt Betriebe in der Hansestadt.

„Zum einen werden rund 500 Hamburger Betriebe angeschrieben und aufgefordert, die Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz bei der Büroarbeit und im Homeoffice vorzulegen“, schreibt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in einer Mitteilung.

„Zum anderen werden aktuell rund 200 Betriebe unangekündigt besichtigt und auf alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten überprüft.“

Corona in Hamburg: Betriebe werden kontrolliert

Rund 40 Mitarbeiter des Arbeitsschutzes seien dafür im Einsatz. Sie sollen unter anderem vor Ort die Möglichkeit überprüfen, Homeoffice anzubieten. Aber auch der Mindestabstand, die Umsetzung von Lüftungskonzepten sowie das Anbieten von geeigneten Masken sollen kontrolliert werden.

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„Wer von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, im Büro zu arbeiten, braucht dafür einen triftigen Grund. Dennoch erreichen uns immer wieder Hinweise von Beschäftigten, dass Homeoffice verweigert wird, dass keine Masken getragen werden oder Abstände nicht eingehalten werden“, sagt Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina. „Deshalb gehen wir jetzt jeder begründeten Beschwerde nach.“

Homeoffice während Corona: Amt für Arbeitsschutz überprüft Betriebe

Zusätzlich sollen die Betriebe durch diese Kontrollen bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen unterstützt werden. Eine behördliche Anordnung würde laut der Justizbehörde erst in letzter Konsequenz erlassen.

Beschäftigte können sich mit einer Beschwerde an das Amt für Arbeitsschutz der Justizbehörde wenden, zum Beispiel unter arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de. (aba)

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