• Ohne Maske kostet der Kaffee unterwegs schnell mal 150 Euro mehr. Hier kontrollieren Polizeibeamte in der „Mö“.
  • Foto: Hami Roshan

Hohe Strafen: Hier prüft Hamburgs Polizei die Maskenpflicht in einer fast leeren Straße

Schnell noch einen frischen Kaffee für unterwegs holen, damit es beim Warten auf Bus oder Bahn nicht ganz so kalt wird – wer kennt das nicht? In Zeiten von Corona-Pandemie und Maskenpflicht kann das aber schnell zur Bußgeld-Falle werden. Denn: Bereiche, die normalerweise besonders belebt sind, werden auch besonders kontrolliert.

Dass selbst in einer weitgehend menschenleeren Mönckebergstraße ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und ein Coffee-to-go kein vertretbarer Grund ist, um diesen für ein paar Minuten abzusetzen, wissen nun wohl auch einige Hamburgerinnen und Hamburger mehr. 

Corona in Hamburg: Polizei erwischt Kaffeetrinker ohne Maske

Am Montagmorgen kontrollierten Polizeibeamte im Bereich des Hauptbahnhofs die Einhaltung der sogenannten „SARS-CoV-2-EVO“. Der Verordnung also, die die Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg regelt. Und die Beamten wurden gleich fündig: An einer Bushaltestelle trafen sie einige Wartende, die ihr Heißgetränk genossen – und anschließend zur Kasse gebeten wurden.

Das könnte Sie auch interessieren: Wie Italien den Lockdown-Exit (nicht) gemeistert hat

Verstöße gegen die geltenden Corona-Maßnahmen werden zumeist mit einem Bußgeld von 150 Euro veranschlagt. Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog, den man im öffentlichen Raum durchaus im Kopf behalten sollte, ist Paragraph 3. Darin ist der Mindestabstand von 1,5 Metern an öffentlichen Orten geregelt.

Auch dieser Hamburger bekam den Hinweis, dass in der „Mö“ tagsüber eine generelle Maskenpflicht herrscht.

Auch dieser Hamburger bekam den Hinweis, dass in der „Mö“ tagsüber eine generelle Maskenpflicht herrscht.

Foto:

Hami Roshan

Hamburg: Verstöße gegen Maskenpflicht kosten 150 Euro

Auch Paragraph 10, der die Maskenpflicht an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen regelt, gilt es zu beachten. Genauso Paragraph 15: „Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden.“ Das gilt eben auch für einen Kaffee an der Bushalte. Für alle drei Paragraphen wird ein Bußgeld über 150 Euro fällig.

Das könnte Sie auch interessieren: Bund-Länder-Treffen: So soll der Lockdown verlängert werden

„Wir führen die Kontrollen zum Erhalt der Gesundheit der Gesellschaft durch“, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber der MOPO. Bereiche wie der um den Hauptbahnhof herum würden „regelmäßig von diversen verschiedenen Polizeikräften bestreift“. Die Beamten würden aber nicht bloß Ordnungswidrigkeiten feststellen und Strafen verhängen, sondern auch aufklärende Gespräche führen, sagte der Sprecher weiter.

Corona in Hamburg: Maskenpflicht an oft genutzten Flächen

Hier gilt in Hamburg eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Hier gilt in Hamburg eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Foto:

Hansestadt Hamburg

Eine generelle Maskenpflicht herrscht in Hamburg unter anderem im räumlichen Bereich zwischen Mönckebergstraße, Spitaler Straße, Ballindamm und Steinstraße montags bis samstags zwischen 10 und 20 Uhr. Am Steintorplatz oder im Bereich des Hauptbahnhofs sogar von 8 bis 22 Uhr.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp