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Mogelpackung des Jahres
  • Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Luft-Eis Test gemacht. (Symbolbild)
  • Foto: imago images

Hersteller entlarvt: Verbraucherzentrale Hamburg lässt die Luft aus dem Eis

Sommerzeit ist Eis-Zeit – laut der Verbraucherzentrale Hamburg wird industriell hergestelltes Eis allerdings mit jeder Menge Luft aufgeschlagen, um das Volumen aufzupumpen, teilweise um die Hälfte. Der Käufer erfährt nichts von der Schaumschlägerei, weil dank der Lebensmittel-Lobby auf Speiseeis-Packungen kein Gewicht angegeben werden muss.

Kleine Luftbläschen machen ein Eis erst cremig, weil sich dann keine Eiskristalle bilden können. „Aber manche Hersteller von industriell gefertigtem Speiseeis treiben das Ganze auf die Spitze und schlagen besonders viel Luft in die Eismasse“, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Das sorge für einen cremigen Eisgenuss und spare gleichzeitig Kosten.

Verbraucherzentrale Hamburg: So viel Luft steckt im Eis

Wie viel Luft das gekaufte Eis tatsächlich enthält, erführen die Verbraucher beim Einkauf nicht, denn die Füllmenge darf in Deutschland in Volumen gekennzeichnet werden und nicht verpflichtend in Gramm.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Stichprobe mit sechs Sorten Vanilleeis gemacht, um zu prüfen, wie viel Luft in den Eispackungen steckt: „Cremissimo Bourbon Vanille“, „Cremissimo Bourbon Vanille Laktosefrei“ von Unilever, „Mövenpick Bourbon Vanille“ von Fronerie Schöller, „Landliebe Eiscreme Bourbon-Vanille von Froneri Ice Cream, „Eiscreme Edeka Bio Bourbon-Vanille“ von Edeka und „Häagen-Dazs Vanilla“ von General Mills.

Luft im Eis: Verbraucherzentrale Hamburg macht den Test

Für den Test wurden die Eispackungen aufgetaut, umgerührt und wieder eingefroren. „Das Eis von Mövenpick, Edeka Bio und Cremissimo in der herkömmlichen Variante hatte einen Lufteinschlag von über 50 Prozent“, präsentiert die Verbraucherzentrale die Ergebnisse. Der Anteil bei Häagen-Dazs habe bei 25 Prozent gelegen.

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„Die Schaumschläger unter den Eisherstellern profitierten von der aktuellen Rechtslage“, mahnt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, „Der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, die Kennzeichnung von Speiseeis mit einer Masseeinheit wie Gramm verbraucherfreundlicher zu gestalten. Doch die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie haben sich durchgesetzt.“ Im aktuellen Entwurf des Verordnungstextes sei Speiseeis wieder als Ausnahme geregelt, der Bundesrat stimmt im September darüber ab. (aba)

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