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  • Auf dem Profilbild des 27-Jährigen war das Emblem des verbotenen "Hells Angels"-Chapters zu erkennen (Symbolfoto).
  • Foto: dpa

Hells-Angels-Symbol: Totenkopf im Profilbild: 27-Jähriger muss Strafe zahlen

Teurer Totenkopf: Weil in seinem Profilbild bei einem Messenger-Dienst das Symbol des verbotenen Hamburger Chapter des Rockerclubs „Hells Angels“ zu sehen war, muss ein 27-Jähriger 600 Euro Strafe zahlen. Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30 Euro hat der Angeklagte kurz vor der Hauptverhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht zurückgezogen.

Das Profilbild zeigte den 27-Jährigen und weitere Personen, dazu den rot-weißen Schriftzug „Hells Angels“ und den stilisierten Totenkopf („Deathhead“). Das Problem: Schriftzug und Totenkopf mit Flügeln sind verboten. Wer sie öffentlich zeigt, verstößt gegen das Vereinsgesetz, darauf stehen Geldstrafe oder maximal ein Jahr Haft.

Hells Angel von hinten fotografiert.

Auf dem Profilbild des 27-Jährigen war das Emblem des verbotenen „Hells Angels“-Chapters zu erkennen (Symbolfoto).

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dpa

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Das Hamburger Chapter der Rockervereinigung „Hells Angels“ ist schon seit 1983 verboten, wegen der schweren Straftaten seiner Mitglieder. 2017 verschärfte der Bundestag das Kuttenverbot: Seitdem sind auch Kutten verboten, die das „Hells Angels“-Logo mit einem anderen Ortsnamen zeigen. Das gilt auch, wenn die Symbole eintätowiert sind: Geht ein Höllenengel schwimmen, muss er den geflügelten Totenkopf abkleben. Eine Verfassungsbeschwerde der Rocker gegen die Verschärfung blieb erfolglos.

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