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Hamburgerin scheitert vor Gericht: Kasse muss Transsexuellen keine Gesichts-OP zahlen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Anspruch einer Hamburgerin auf eine „gesichtsfeminisierende Operation“ abgelehnt, damit ist die Trans-Frau mit ihrer Forderung nach mehreren Prozessen nun in höchster Istanz gescheitert. Insgesamt müssten die gesetzlichen Krankenkassen Transsexuellen nur Behandlungen bezahlen, die zu einer „deutlichen Annäherung“ an ein weibliches Aussehen führen, so das Urteil.

Neben einer Korrektur des Adamsapfels hatte die Klägerin bei einer Operation in Belgien auch ihren Augenbrauenknochen korrigieren, die Stirn liften und den Haaransatz absenken lassen. Die Krankenkasse zahlte letztlich gut 2000 Euro für den Adamsapfel. Weitere 6000 Euro für die „gesichtsfeminisierende Operation“ übernahm sie dagegen nicht.

Das Landessozialgericht Hamburg bestätigte dies und ließ die Revision nicht zu. Hiergegen legte die Frau eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese wies das BSG nun ab.

Krankenkasse zahlt nur geschlechtsangleichende Operationen

„Das BSG vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass die Ansprüche Transsexueller auf geschlechtsangleichende Operationen auf einen Zustand beschränkt sind, bei dem aus der Sicht eines verständigen Betrachters eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eintritt“, heißt es in dem Kasseler Beschluss. 

Urteil: Richter verweisen auf Gleichbehandlungsgebot

Die Frau habe nicht dargelegt, dass dies hier nicht erfüllt sei. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auch auf das Gleichbehandlungsgebot. Denn auch andere Frauen, die ihr Aussehen als nicht ausreichend weiblich empfänden, könnten für entsprechende Schönheitsoperationen kein Geld von der Krankenkasse verlangen.

So hatte das BSG bereits 2012 entschieden, dass Transsexuelle nur dann Anspruch auf eine Brustvergrößerung haben, wenn sie durch ihre Hormonbehandlung nicht schon eine Brust mit Körbchengröße A haben. (afp/maw)

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