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  • Foto: dpa

Hamburger Wirtinnen angeklagt: Billig-Fusel statt Premium-Pils: Das ist die Strafe

Bergedorf –

Sie hat die Kneipe von ihrem verstorbenen Mann übernommen, die Wirtschaft in seinem Sinne weitergeführt, inklusive eines lukrativen Bier-Schmus: Wie der tote Wirt schenkte auch seine Witwe böhmisches Billig-Bier als teures Premium-Pils aus. Jetzt musste die 64-Jährige sich vor dem Amtsgericht Bergedorf verantworten.

Zusammen mit ihrer Tochter (36) war die Wirtin wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittelgesetz angeklagt: Das ausgeschenkte Bier in der Kneipe in Allermöhe war nicht ordentlich deklariert, wie bei einem Routinebesuch der Lebensmittelkontrolle aufflog.

Zwischen Mai 2014 und November 2016 wurden insgesamt 209 50-Liter-Fässer des Billig-Biers „Bruno Hell“ ausgeschenkt. Literpreis: 96 Cent. In der Getränkekarte wurde das Bier jedoch unter dem Namen einer teuren Premium-Marke angeboten – und auch in Gläsern der teuren Marke ausgeschenkt. Preis: 3,20 Euro für 0,25 Liter. 

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Die Mutter erklärte, dass sie nur fortgeführt habe, was ihr Mann begonnen hatte. Das Gericht hielt ihr zu Gute, dass sie sich den Schummel nicht ausgedacht hatte. Urteil: 1.350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 15 Euro) wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittelgesetz. Außerdem muss die Wirtin 6.750 Euro zurückzahlen, die sie durch den Bier-Schmu zu Unrecht eingenommen hat.

Die Tochter, die nur die Buchhaltung für die Kneipe macht, wurde freigeprochen.

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