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Hamburger Polizei und Verfassungsschutz: Klage gegen neues Überwachungs-Gesetz

Verschlüsselte Kommunikation abhören und Personenprofile erstellen – seit einer Gesetzesänderung im April verfügen der Verfassungsschutz und die Hamburger Polizei über neue Überwachungsinstrumente. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und andere Nichtregierungsorganisationen haben dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

„Angesichts der umstrittenen Überwachungspraxis von Geheimdiensten und wiederkehrender Polizei-Skandale sind neue Befugnisse für diese Behörde höchst bedenklich“, sagt Bijan Moini, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Wie diese Befugnisse in Hamburg geregelt sind, ist darüber hinaus verfassungswidrig.“

Verfassungsschutz darf ohne Gerichtsbeschluss Personen hacken

Seit einer Gesetzesänderung im April 2020 darf sich der Hamburger Verfassungsschutz ohne Gerichtsbeschluss in Geräte bestimmter Personen hacken. Dies verletze Telekommunikationsgeheimnisse sowie die IT-Grundrechte der Betroffenen.

Darüber hinaus sei die vertrauliche Kommunikation von Personen, wie beispielsweise Anwälten oder Journalisten eingeschränkt, die beruflich mit geheimen Informationen arbeiten.

Geheimdienst: Verfassungswidrige Methoden

Der Einsatz von Trojanern zum Mitlesen verschlüsselter Nachrichten sei in den Händen von Geheimdiensten verfassungswidrig, solange es keine Begrenzungen gebe und der Staat ungehindert Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzen könne, heißt es in einer Mitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).

Kritik: Hamburger Polizei erstellt Personenprofile aus Social-Media-Daten

Die Beschwerde betrifft darüber hinaus die automatischen Auswertungen von Daten. Diese ist durch eine Neuregelung des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom Dezember 2019 möglich.

Die Polizei ist demnach berechtigt, automatisierte Personenprofile zu erstellen – unter anderem aus Daten der sozialen Netzwerke. Die Begründung ist eine vorbeugende Verbrechensbekämpfung.

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Die Beschwerde gegen das Hamburger Gesetz sei ein Musterverfahren für die Reform auf Bundesebene, so Bijan Moini in der „Welt“. Denn auf Bundesebene sollen die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes ebenfalls ausgeweitet werden. Die Überwachung möglicher Straftaten soll durch die Änderung des Artikel 10 des Grundgesetzes, das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis, legitimiert werden.

Auf MOPO-Nachfrage beim Hamburger Verfassungsschutz heißt es: „Extremisten setzen verschlüsselte Kommunikation gezielt ein, um sich der staatlichen Überwachung zu entziehen. Das legitime Sicherheitsinteresse des Staates und der Schutz der Bürger sind dadurch gefährdet.“ Der Verfassungsschutz brauche daher die Befugnisse, „um im Kampf gegen den Extremismus auf Augenhöhe zu bleiben“. 

Juristen, Aktivisten und Journalisten klagen gegen Hamburger Gesetz

Die GFF koordiniert die Verfassungsbeschwerde. Zu den Klägern zählen Rechtsanwältin und RAV-Mitglied Britta Eder sowie Aktivisten und Journalisten, darunter Sebastian Friedrich (NDR u.a.) und Katharina Schipkowski (taz). Sie werden vertreten durch Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla (Ruhr-Universität Bochum).

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