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  • Wenn es nach Rot-Grün in Hamburg geht, soll die Umtauschfrist für fehlerhafte Produkte verlängert werden.  
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Hamburger Offensive: Gerät kaputt? Rot-Grün fordert längeres Umtauschrecht

Hamburg –

Die rot-grüne Koalition will das Recht der Verbraucher auf Umtausch fehlerhafter Produkte ausweiten. Statt bisher zwei soll die gesetzliche Gewährleistung mindestens drei Jahre dauern. Ein entsprechender Antrag soll am Mittwoch in der Bürgerschaft eingebracht werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass man Mängel oft erst im Laufe der Zeit bemerke.

„Wenn die teure Waschmaschine nach drei Jahren nicht mehr funktioniert, ist das in den meisten Fällen eine Frage der Qualität“, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sarah Timmann. Gleichwohl verfalle die Gewährleistungsfrist in Deutschland bislang schon nach zwei Jahren. Dem Antrag zufolge sollen Verkäufer auch länger als bisher die Unversehrtheit der Ware nachweisen müssen, sofern sie einen Umtausch ablehnen. 

Waschmaschine defekt? Koalition fordert längeres Umtauschrecht 

Der Senat wird in dem Antrag aufgefordert, sich im Bund für eine Änderung entsprechend der Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen, die ab 1. Januar 2022 europaweit gilt. „Die Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union bietet jetzt die besondere Chance, den Haftungszeitraum des Verkäufers und die Frist zur Beweislastumkehr zu Gunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich auszuweiten.“

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Deutschland könnte damit zu Ländern wie Schweden oder den Niederlanden aufschließen, in denen die gesetzliche Gewährleistung über drei Jahre greife oder an die durchschnittliche Lebensdauer des Produkts gekoppelt sei, sagte Timmann: „Es ist jetzt an Hamburg sich dafür einzusetzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärkere Rechte als bisher zugesprochen bekommen.“ Denn bislang bleibe der aktuelle Entwurf des Bundes hinter den Erwartungen zurück. „Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf deutlich nachgebessert wird.“

Hamburg: Rot-Grün setzt sich für mehr Verbraucherschutz ein 

Die Verbraucherexpertin der Grünen-Fraktion, Lisa Kern, sagte: „Oft bemerkt man Mängel erst im Laufe der Zeit, daher ist es notwendig, die Zeitspanne der Reklamation zu erweitern.“ Gewährleistungsansprüche seien elementarer Bestandteil eines funktionierenden Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Oft sei es schwierig zu beweisen, dass ein Schaden an der Ware schon beim Kauf vorgelegen habe. „Bisher müssen Käuferinnen und Käufer in den ersten sechs Monaten nach Kauf nicht aktiv beweisen, dass ein Fehler bereits beim Erwerb bestand. Diese Frist wollen wir auf zwei Jahre ausgeweitet haben“, betonte Kern. (dpa)

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