Hamburgerin zieht vor Gericht: „Vermieter wollte mir meinen Hund Bailey verbieten“
In vielen Mietverträgen steht es als pauschale Klausel: Hund und Katze sind verboten! Aber bedeutet das wirklich, dass man auf die Haltung von Haustieren verzichten muss? Vanessa Wolter (45) aus Hamm wollte sich mit einem „Nein“ ihres Vermieters nicht abfinden, obwohl es so im Vertrag festgehalten war. So musste am Ende eine Richterin entscheiden.
In vielen Mietverträgen steht es als pauschale Klausel: Hund und Katze sind verboten! Aber bedeutet das wirklich, dass man auf die Haltung von Haustieren verzichten muss? Vanessa Wolter (45) aus Hamm wollte sich mit einem „Nein“ ihres Vermieters nicht abfinden, obwohl es so im Vertrag festgehalten war. So musste am Ende eine Richterin entscheiden.
„Ich habe mir schon lange einen Hund gewünscht“, sagt Vanessa Wolter (45), „und meine Kinder auch.“ Bisher hatte die medizinische Fachangestellte immer nur mal einen in Pflege, jetzt sollte es endlich ein eigener sein. Und zwar ein Golden Retriever. „Die sind nun einmal nicht dafür bekannt, dass sie viel bellen oder aggressiv sind.“ Einen Hütehund oder einen Kampfhund hätte sie sich nicht in die Mietwohnung geholt.
Trotzdem lehnte der Vermieter das Halten eines Hundes in der Wohnung rigoros ab, weil das Haus „hellhörig sei“ – es bestand offenbar die Sorge, dass der Hund in der Wohnung bellt. Und er verursache Dreck im Treppenhaus. Auch als Wolter die Nachbarn um Zustimmung bat, wollten zwei nicht unterschreiben, was den Vermieter in seiner Meinung bestärkte. Ihr wurde signalisiert, sie müsse dann halt ausziehen.
Darf man einen Hund in einer Mietwohnung halten?
„Aber ich wohne hier seit rund 20 Jahren und bei der Lage auf dem Wohnungsmarkt hätte ich ja keine bezahlbare Alternative gefunden.“ Zudem wäre auch da die Frage nach der Hundehaltung erneut entstanden. So wandte sich Wolter an den Mieterverein und zog mit ihrem Rechtsanwalt Dennis Bandow vor Gericht. Dort traf sie auf eine abwägende Richterin – und erhielt Recht. Sie darf einen Golden Retriever in der Wohnung halten.

Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins dazu: „Da es an einer wirksamen mietvertraglichen Regelung fehlte, war eine umfassende Abwägung der Interessen sowohl der Vermieterin, als auch der Mieterin sowie der weiteren Beteiligten vorzunehmen.“ Pauschale Haltungsverbote sind nicht zulässig.
Hamburger Gericht: Frau aus Hamm darf Hund halten
Positiv bewertet wurde dabei vom Gericht, dass es sich um einen Golden Retriever handelt. Er passe angesichts seiner rassetypischen Eigenschaften und des zu erwartenden Verhaltens gut in die Hausgemeinschaft eines Mehrfamilienhauses. Die Rasse sei dafür bekannt, dass die Hunde vergleichsweise wenig bellten und überwiegend gut verträglich mit fremden Menschen seien.
Auch die ausreichende Größe der Wohnung (78 Quadratmeter) war dem Gericht wichtig. Es konnte von der Vermieterin laut Mieterverein auch nicht dargelegt werden, dass sich Nachbarn gegen eine Hundehaltung ausgesprochen hätten. Es hatten nur zwei nicht unterschreiben wollen, dass sie für einen Hund sind.
Die Tatsache, dass bisher keine andere Mietpartei in dem Haus einen Hund hält, stand einer Abwägung zugunsten der Mieterin nicht entgegen. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass ein Hund von freundlichem Wesen der Hausgemeinschaft insgesamt eher zu- als abträglich sei, da er beispielsweise Anknüpfungspunkte für zugewandte Gespräche innerhalb der Gemeinschaft bieten könne.
Mietvertrag hatte Hunde und Katzen verboten
Rolf Bosse: „Das ist ein sehr schönes Urteil, weil es anderen Mietern enorm helfen kann, ihren Wunsch umzusetzen, ohne vor Gericht zu müssen.“ Tierhaltung – zumal Hunde oder Katzen – müsse zwar fast immer vom Vermieter geduldet werden, aber Mieter sollten sich trotzdem stets das Einverständnis holen. Bosse: „Das spart Stress, denn eine Restunsicherheit bis zum Ja des Vermieters bleibt.“
Vanessa Wolter und ihre Kinder sind glücklich. Mittlerweile ist Bailey seit vier Monaten Teil der Familie und es gab noch keinerlei Probleme. „Ich fahre morgens mit Bailey eine Runde mit dem Rad und in den Hammer Park.“ Danach sei der Hund so träge und müde, dass er ruhig schlafe. „Und weil er nicht weiß, dass ich eine Kamera installiert habe, liegt er dabei manchmal auf dem Sofa statt in seinem Korb“, sagt sie schmunzelnd.
Selbst die Nachbarin, die zunächst skeptisch war, freut sich heute über den „süßen“ Welpen, der mittlerweile ein halbes Jahr alt ist. Und weil Vanessa Wolter mit ihm auch zur Hundeschule geht, werden die Nachbarn wohl weiterhin viel Freude mit ihm haben.
Hunde-Urteil des Bundesgerichtshofes
Muss ich den Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltung bitten, wenn im Mietvertrag nichts dazu steht? „Ja“, sagt Mareille Eifler, stellvertetende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg. „Wenn der Mietvertrag keine Regelungen zur Tierhaltung enthält, heißt das nicht, dass alle Arten von Tieren gehalten werden dürfen.“ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass stets eine umfassende Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien sowie der Nachbarn zu erfolgen hat.
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Ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist, lässt sich nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten beantworten. Zu den vom BGH (14. November 2007 – VIII ZR 340/06) ausdrücklich aufgeführten Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Weitere Kriterien sind Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, die Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, die bisherige Handhabung des Vermieters und besondere Bedürfnisse des Mieters.