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Omima A. vebirgt ihr Gesicht im Gericht
  • Omaima A. beim Prozessauftakt vor dem Hamburger Landgericht
  • Foto: Daniel Reinhardt/dpa Pool/dpa

Hamburger IS-Frau: Neue Anklage gegen Omaima A.

Eine bereits verurteilte Rückkehrerin vom Islamischen Staat (IS) in Syrien steht ab kommendem Donnerstag in Hamburg erneut vor Gericht. Der 36-jährigen Omaima A. wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Beihilfe zur Versklavung zweier Jesidinnen in Syrien geleistet zu haben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Anfang 2016 soll sie in ihrer Wohnung in der Stadt Rakka zweimal eine andere IS-Anhängerin empfangen haben, die die beiden Jesidinnen mitbrachte. Während der Besuche hätten die versklavten Frauen die Wohnung geputzt.

Nach Ansicht der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe sich die 36-Jährige damit der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig gemacht (Az.: 4 St 1/21). Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sie das vom IS auch zum Zwecke der Vernichtung der jesidischen Kultur unterhaltene Sklavereisystem unterstützte, hieß es. Bei der damaligen Besucherin soll es sich um eine ebenfalls aus Deutschland stammende IS-Anhängerin handeln, die sich seit Oktober 2019 in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten muss.

Hamburg: IS-Anhängerin Omaima A. ist Witwe von Denis Cuspert

Die in Hamburg geborene Angeklagte war mit dem IS-Kämpfer und früheren Berliner Gangsterrapper Denis Cuspert verheiratet. Dieser wurde Medienberichten zufolge 2018 bei einem Luftangriff in Syrien getötet.

Omaima A. war am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist nach Angaben des Gerichtssprechers seit März rechtskräftig.

IS-Anhängerin leistete schon mal Beihilfe zur Versklavung

Die Angeklagte hatte Anfang 2015 ihre drei kleinen Kinder in das syrische Kriegsgebiet mitgenommen. Deswegen wurde sie auch wegen Verletzung ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht schuldig gesprochen. Außerdem stellte das Gericht bereits damals fest, dass Omaima A. im August 2015 Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet hatte. In dem neuen Prozess, der ebenfalls vor einem Strafsenat am Oberlandesgericht stattfindet, geht es um weitere Fälle dieser Art.

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Wegen einer Schwangerschaft und Streitereien mit Cuspert war Omaima A. Anfang Mai 2016 aus Rakka geflüchtet. Am 1. September 2016, kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes, flog sie über die Türkei zurück nach Deutschland. Drei Jahre später wurde sie in Hamburg festgenommen. (mp/dpa)

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