Hamburger Hochbahn: Corona-Krise: Mieter können Stundung beantragen
Aufgrund der angeordneten Schließungen von Geschäften ist der Umsatz drastisch zurückgegangen. Die Mieten zu zahlen, fällt vielen Einzelhändlern daher schwer. Gewerbemieter der Hamburger Hochbahn können sich nun über eine kleine Erleichterung freuen: Sie können eine Stundung der Mieten beantragen.
Die Mieter der Hamburger Hochbahn können ab sofort einen Aufschub der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen. „Wir haben einen Schutzschirm für Hamburg aufgespannt und wollen dafür sorgen, dass auch diese Unternehmen gut durch die Krise kommen“, so Wirtschaftssenator Michael Westhagemann.
Ein großer Teil der Hochbahn-Mieter ist unmittelbar durch die Allgemeinverfügungen des Hamburger Senats betroffen. Die schwindende Stamm- und Laufkundschaft auf den Haltestellen und den Anlagen der Hochbahn sorgen zusätzlich für Umsatzrückgänge. Eine sogenannte Stundung der Zahlungen ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Die Miete wird damit zu einem späteren Zeitpunkt hinausgeschoben. Sobald der Normalbetrieb wieder im vollen Gange ist, wird die Miete fällig.
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Die Gewerbemieter betreiben ihre Back-Shops, Kioske und Änderungsschneidereien in den U-Bahn-Haltestellen, aber auch auf den Bus-Umsteige-Anlagen. Ob Blumenhändler, Eis-Dielen, Imbisse oder Gaststätten „Sie sind ein wichtiger Teil unseres Angebotes im ÖPNV und aus dem öffentlichen Raum nicht wegzudenken.“, so Westhagemann. (mp)
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