Hamburger Gericht kippt Verkürzung des Genesenen-Status
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Mann Recht gegeben, der per Eilantrag gegen die umstrittene Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage geklagt hatte. (AZ 14 E 414/22). Die Richter stellten fest, dass die Bundesregierung eine so weitreichende Entscheidung nicht einfach dem RKI überlassen kann.
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