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Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Hamburger Finanzbehörde verlässt sich auf Mitarbeiter von Cum-Ex-Betrüger

Neue Runde im Hamburger Cum-Ex-Skandal, bei dem die Finanzbehörde auf eine Steuernachforderung an die Warburg Bank in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtete: Die Entscheidung der Beamten beruhte auf dem Aufsatz eines Autoren, der für einen der Drahtzieher der betrügerischen Geschäfte gearbeitet hat. Das ergaben Recherchen der NDR-Sendung „Panorama“ und des „Manager Magazins“.

Schon im November hatte ein Finanzbeamter, der damals zuständig war, von dem Fachartikel berichtet – und zwar vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft, der die Affäre aufarbeitet.

Michael Wagner, der für die Nachforderung an Warburg zuständige und mittlerweile pensionierte Abteilungsleiter der Finanzbehörde, hatte erklärt, die Rechtslage bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften sei ihm und seinen Kollegen unklar gewesen. Zwar hatte das Finanzgericht Hessen diese Transkationen, mit denen sich Unternehmen trickreich Steuern zurückerstatten ließen, die sie nie gezahlt hatten, bereits ganz klar als illegal eingestuft. Doch diese Ansicht hätten die Hamburger Finanzbeamten „so nicht geteilt“ – im Gegensatz zu Finanzverwaltungen in anderen Bundesländern.

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Stattdessen habe ihn ein Aufsatz des Autoren Dr. Hartmut Klein „sehr nachdenklich gestimmt, was die Rechtsprechung des Finanzgerichts Hessen angeht“, sagte Wagner vor dem PUA. Der renommierte Steuerexperte habe jahrzehntelang Finanzbeamte an der Bundesfinanzakademie unterrichtet. „Der kann also aufgrund seiner Vita nicht irgendetwas in seine Aufsätze reinschreiben, sondern das muss schon Hand und Fuß haben“, zitiert der NDR-Bericht Wagner.

Finanzbehörde verlässt sich auf Mitarbeiter von Cum-Ex-Betrüger

Nicht bekannt war dem Finanzbeamten aber seiner Aussage zufolge, wie eng die Zusammenarbeit von Klein und dem Steuerberater Hanno Berger war. Berger gilt als Drahtzieher hinter den Cum-Ex-Geschäften und hatte auch die Warburg Bank bei ihren betrügerischen Geschäften beraten. Er war 2012 vor Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn in die Schweiz geflohen und sitzt dort seit dem vergangenen Sommer im Knast.

Auch nach Bergers Flucht hatte Klein dem Bericht zufolge weiterhin engen Kontakt zu dem Cum-Ex-Mastermind. Deutsche Fahnder hörten Telefongespräche der beiden Männer ab. Ende 2014, so die Ermittlungen, stimmte Klein einen Fachaufsatz mit Berger ab. Berger verlangte, er solle „herausarbeiten“, dass Cum-Ex „keine Straftat“ sei. Auch bei späteren Seminaren für Finanzbeamte stellte Klein Cum-Ex-Betrügereien als legal dar.

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David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Links-Fraktion in der Bürgerschaft, zeigt sich fassungslos: „Als wir hörten, dass die Finanzbehörde auf Fachliteratur von Hartmut Klein zurückgriff, statt dem Urteil des Finanzgerichts Hessen zu folgen, fielen wir aus allen Wolken“, teilt das PUA-Mitglied mit. „Michael Wagner ist die enge Verbindung der Herren Klein und Berger offenbar bis heute nicht bekannt. Wenn die Finanzbehörde schon keine Ahnung von solchen absolut anrüchigen Kontakten hat – wer sonst?“

Hamburger Finanzbeamter verlässt sich Aufsatz von Cum-Ex-Berater

Stoops Parteikollege und PUA-Obmann Norbert Hackbusch höhnt: „Ist das die grandiose juristische Expertise, mit der die Finanzbehörde ,knallharte Rechtsentscheidungen‘ trifft?“

Die Finanzbehörde hat auf eine Anfrage der MOPO zu den Vorwürfen bis zum Redaktionsschluss nicht reagiert. (tst)

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