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  • Die Steuererklärung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2019 etwas einfacher zu erledigen sein. 
  • Foto: imago/Steinach

Hamburger dürfen sich freuen: Steuerklärung für 2019: Das wird jetzt einfacher

Die Steuererklärung – Jahr für Jahr eine zunächst einmal lästige Aufgabe, die der eine oder andere gerne mal so lange hinauszögert, bis es fast zu spät ist. Zu trocken und dröge ist die Arbeit, die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen zusammenzusuchen und vor allem die nötigen Angaben zu machen. Bei Letzterem verspricht das Finanzamt für die Steuererklärung ab 2019 eine Erleichterung.

Viele Menschen, vor allem Rentner und Arbeitnehmer können ihre Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2019 wesentlich einfacher erstellen. Erklärt wird das dadurch, dass der Finanzverwaltung inzwischen viele steuerlich relevante Daten in elektronischer Form vorliegen.

Steuererklärung 2019 in Hamburg: Das ist neu

Neu ist daher: Diese Daten müssen nun nicht mehr selbst in der Einkommensteuererklärung erklärt werden – sie werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung wurden deshalb für den Veranlagungszeitraum 2019 neu gestaltet. Bereiche für Daten, die der Finanzverwaltung in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Das betrifft beispielsweise Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.

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In bestimmten Fällen kann sogar die Abgabe der Anlagen N (Angaben zu Arbeitslohn) und R (Angaben zu Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) sowie Vorsorgeaufwand komplett entfallen, soweit keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen. Damit wird der Umfang der Papiererklärungen deutlich reduziert.

Steuererklärung 2019 wird online noch einfacher

Wer seine Steuererklärung online erledigt, für den wird es noch einfacher: Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ‚Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt‘ hat nämlich auch einige Neuerungen. Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung). Anschließend kann die voraussichtliche Steuer automatisch berechnet und die Erklärung komplett papierlos und sicher an das Finanzamt übermittelt werden.

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Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt können das Ergebnis des Steuerbescheids elektronisch abgerufen und eventuelle Abweichungen bequem überprüft werden. Weitere Informationen dazu sind unter www.elster.de zu finden.

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