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  • Eine Frau fährt in Berlin mit Maske auf dem Rad.
  • Foto: imago images/Seeliger

Hamburger Corona-Regeln: Gibt es jetzt eine Maskenpflicht für Radfahrer?

Landungsbrücken, Schulterblatt, Mühlenkamp: An viele öffentlichen Plätzen ist in Hamburg ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Aber was gilt eigentlich für Radfahrer? In Berlin hatte diese Frage für große Verwirrung gesorgt. Die MOPO hat bei der Hamburger Gesundheitsbehörde nachgefragt.

Offenbar kommt es darauf an, ob ein Radweg oder eine Fahrbahn vorhanden ist und ob der Radfahrer das Rad schiebt. Hier gelten nämlich unterschiedliche Regeln.

Hamburg: Keine Maskenpflicht auf Radwegen

Radfahrer, die den Bereich „im Rahmen der üblichen Nutzung“der vorhandenen Fahrbahn oder des Radwegs passieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen, antwortet eine Sprecherin der Behörde. Das gelte auch, wenn ein Radler zum Beispiel an einer Ampel warten muss. Bisher lägen keine Informationen dazu vor, dass auf Radwegen kein ausreichender Abstand eingehalten werden könne. 

Regeln für Radfahrer: Wer schiebt, trägt Maske

Doch Achtung: Sollten „keine entsprechenden Fahrbahnen oder Radwege vorhanden sein oder das Rad geschoben werden müssen, gilt die Maskenpflicht“. Der Hintergrund sei, dass an den betroffenen Orten zu den genannten Zeiten Menschenansammlungen entstünden und somit das Abstandsgebot nicht eingehalten werde.  

Maske auf? Regeln sorgen in Berlin für Verwirrung

Die Berliner Polizei hatte am Wochenende im Rahmen einer Corona-Kontrolle auch Radfahrer ohne Maske in der Kreuzberger Bergmannstraße kontrolliert. Im Nachhinein stellte sich nach Informationen des Senders „RBB“ jedoch heraus, dass die Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit in Berlin nur für Fußgänger gilt. 

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