Dr. Walter W.
  • Internist Dr. Walter W. spricht auf einer „Querdenker“-Demonstration. (Archivbild)
  • Foto: Imago/Carmele/tmc-fotografie.de

Hamburger Arzt wegen Corona-Attesten vor Gericht – Verteidigung mit kurioser Rüge

Der Arzt, dem die Querdenker vertrauen? Panikattacke oder Asthma – mit solchen Diagnosen soll ein Hamburger Mediziner seine Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun muss sich der 80-Jährige vor Gericht verantworten. Seine Verteidiger wollten direkt die Verlesung der Anklage verhindern – und scheiterten.

Unter großem öffentlichem Interesse hat am Montag ein Prozess um mutmaßlich falsche Gesundheitszeugnisse in der Corona-Pandemie begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Walter W., Arzt für Innere Medizin vor, zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Der 80-jährige Beschuldigte wollte sich am Montag vor der Großen Strafkammer am Landgericht nicht zu den Vorwürfen äußern.

Diagnose „CO2-Vergiftung“ und „Panikattacken“

Laut Anklage soll er die für die Gesundheitszeugnisse erforderlichen Untersuchungen bei den Patienten nicht gemacht haben. Diagnosen wie „Symptome einer CO2-Vergiftung“, „Panikattacken“ oder „Asthma bronchiale“ soll er teilweise ohne Begründung notiert haben. In einem Fall habe er es unterlassen, eine Patientin durch einen Facharzt für Psychiatrie untersuchen zu lassen. Der Angeklagte habe die Diagnosen in seiner privatärztlichen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative „Ärzte für Aufklärung“ gestellt, hieß es. 

Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf angegriffen worden. Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert. 

Verteidiger rügen Besetzung der Strafkammer

Die beiden Verteidiger hatten vergeblich versucht, die Verlesung der Anklage zu verhindern. Zur Begründung erklärte Anwalt Ivan Künnemann, dass die Große Strafkammer nicht ordnungsgemäß besetzt worden sei. Über ihre Rüge soll in Kürze das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. 

In einer Pressemitteilung erklärten die Verteidiger, die damaligen Corona-Eindämmungsverordnungen des Hamburger Senats hätten grundsätzlich jede Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung von der Maskenpflicht befreit. Es sei nicht geregelt worden, wer solche Beeinträchtigungen bescheinigen dürfe. Außerdem seien Polizisten, Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Schulen und Gerichten keine Behörden im Sinne des Strafgesetzbuches. Ihnen fehle die Sachkompetenz zur Beurteilung von Gesundheitszeugnissen. 

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Dass Ärzte ihren Patienten Bescheinigungen ausstellten, ohne sie in ihrer Praxis untersucht zu haben, sei in der Corona-Pandemie nichts Ungewöhnliches gewesen. Die Verteidiger verwiesen auf die damals übliche telefonische Krankschreibung. 

Angeklagter: „Ich habe mich an die Gesetze gehalten“

„Eine Verurteilung unseres Mandanten durch das LG (Landgericht) Hamburg ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt“, erklärten Künnemann und sein Kollege Sven Lausen. Es werde sich erweisen, dass er in keinem der angeklagten Fälle ein unrichtiges Gesundheitszeugnis wider besseres Wissen ausgestellt habe. Nach der Verhandlung sagte der Angeklagte vor Pressevertretern: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, können zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.

Viele Zuschauer und Gerichtstermine 

Rund 100 Zuschauer drängten in den Gerichtssaal, aber nicht alle fanden Platz. Über das große Interesse an dem Prozess sagte der angeklagte Arzt: „Darüber freue ich mich, und ich denke, das zeigt auch den Stand der Dinge.“ Sympathiebekundungen für den Angeklagten waren im Gerichtssaal nicht zu vernehmen. Die Vorsitzende Richterin Nele Behr hatte die Zuschauer gleich zu Beginn der Verhandlung zur Ruhe ermahnt. 

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Das Gericht hat vorerst 18 weitere Termine bis Ende September angesetzt. Grund für die erwartete lange Verfahrensdauer ist die große Anzahl von Zeugen. Sofern die Patienten des Arztes schon selbst rechtskräftig verurteilt sind, haben sie kein Aussageverweigerungsrecht und müssen vor Gericht Rede und Antwort stehen. Ein Verständigungsgespräch vor Beginn der Hauptverhandlung scheiterte. Die Verteidigung habe Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft habe jedoch auf Aufklärung der Vorwürfe bestanden, berichtete Behr. (mp/dpa)

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