Hamburg schickt 27.000 Mietern einen Brief. Achtung: Antworten ist Pflicht!
Die Stadt will wissen, wie hoch die Mieten aktuell sind und hat dafür per Zufallsprinzip 27.000 Mieter und Mieterinnen und 11.000 Vermieter und Vermieterinnen ausgewählt. Sie bekommen jetzt Post.
In den Briefen werden sie aufgefordert, an der Erhebung für den neuen Mietenspiegel teilzunehmen. Die Teilnahme an der Befragung ist seit einigen Jahren keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern Pflicht! Denn mit ihren Angaben wird der neue Hamburger Mietenspiegel für 2025 erstellt.
Die Angeschriebenen erhalten dabei einen Link sowie ein Zugangspasswort, um online an der Befragung teilnehmen zu können. Alternativ können sie einen Papierfragebogen abfordern und ausfüllen. Die Erhebung bezieht sich auf den Stichtag 1. April 2025. Die Auswertung der Daten erfolgt „pseudonymisiert“, das heißt sämtliche Datensätze werden ohne Personenzuordnung ausgewertet.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Befragung geht laut Senat auf das Mietspiegelreformgesetz zurück, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Gemäß dem Bundesgesetz besteht für Mieter und Vermieter seitdem eine Auskunftspflicht. Verstöße können danach mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden. Berücksichtigung finden damit ausschließlich Wohnungen, bei denen eine Veränderung stattgefunden hat, in der Regel durch einen neuen Mietvertrag oder eine angepasste Miete.
Die Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Veröffentlicht wird der Mietenspiegel zwischen Oktober und Dezember 2025.
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