Die große Tabelle: Das sind die neuen Hammer-Bußgelder gegen Kiffer
Bis zu 30.000 Euro müssen Kiffer in Hamburg ab sofort zahlen, wenn sie gegen das Cannabisgesetz verstoßen. Weil der Bund keinen eigenen Bußgeldkatalog vorgelegt hatte, stellte die Hamburger Innenbehörde am Mittwoch ihren eigenen vor – und der soll mit saftigen Strafen auf Abschreckung setzen. Die MOPO zeigt in einer Tabelle, welches Vergehen wie viel kostet.
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Bis zu 30.000 Euro müssen Kiffer in Hamburg ab sofort zahlen, wenn sie gegen das Cannabisgesetz verstoßen. Weil der Bund keinen eigenen Bußgeldkatalog vorgelegt hatte, stellte die Hamburger Innenbehörde am Mittwoch ihren eigenen vor – und der soll mit saftigen Strafen auf Abschreckung setzen. Die MOPO zeigt in einer Tabelle, welches Vergehen wie viel kostet.
„Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können”, sagte Grote. „Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist.”
Hamburg: hohe Bußgelder für Kiffer
Hamburg hat jetzt seinen eigenen Bußgeldkatalog vorgelegt, und der sieht hohe Geldstrafen zur Abschreckung vor. Geldbußen zwischen 100 und 30.000 Euro sind, je nach Ordnungswidrigkeit, möglich. „Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben”, begründete Grote die empfindlichen Strafen.
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Wer in Hamburg zum Beispiel vor Kindern und Jugendlichen Cannabis konsumiert, dem droht eine Strafe von bis zu 1000 Euro. In Schulen oder auf Spielplätzen sowie in deren Sichtweite droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gleiches gilt Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Noch nicht im Katalog enthalten sind Verstöße gegen die Vorschriften zu Anbauvereinigungen, die erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Die Bußgelder im Überblick
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung | 500 – 1000 Euro |
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis innerhalb der Wohnung | 500 – 1000 Euro |
Besitz von Cannabis im militärischen Bereich | 500 – 1000 Euro |
Anbau von Cannabis im militärischen Bereich | 750 – 1250 Euro |
Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken | 100 – 30.000 Euro |
Cannabiskonsum vor Minderjährigen | 1000 Euro |
Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie) | 500 Euro |
Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr | 500 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung | 500 – 750 Euro |
Die Hamburger Linksfraktion kritisierte das Vorgehen. „Diese hohen Bußgelder sind unangemessen und bedeuten eine Kriminalisierung von Cannabiskonsum durch die Hintertür”, sagte Cansu Özdemir, Justizexpertin der Fraktion. Die Teillegalisierung von Cannabis sei ein längst überfälliger Schritt gewesen. Wenn der Innensenator aber „mit dem Gesetz seiner SPD-Parteifreund*innen auf Bundesebene unzufrieden ist, soll er das dort und mit ihnen ausmachen – und seine Unzufriedenheit nicht durch völlig überzogene Bußgelder auf den Rücken von Hamburgs Cannabiskonsument*innen ausleben”, so Özdemir.