Sexuelle Nötigung: Mann soll Mädchen online zu Nacktfotos gedrängt haben
Ein Mann wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt – er soll Mädchen zu Nacktfotos gedrängt haben. Am Donnerstag findet am Landgericht die Verhandlung über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil statt.
Die Anklage umfasst das gemeinschaftliche Herstellen und Beschaffen kinderpornografischer Schriften sowie sexuelle Nötigung. Im November 2018 soll der Angeklagte G. über eine Online-Plattform Kontakt zu der damals zwölfjährigen K. aufgenommen und ihr pornografische sowie kinderpornografische Filme geschickt haben. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen namens T. gehandelt haben, der separat verfolgt wird.
Angeklagter verlangt Nacktfotos von Mädchen (12)
T. soll über die App „Live.me“ Kontakt zu K. aufgenommen und sich als die 14-jährige „Sabrina“ ausgegeben haben. Später soll G. sich eingeschaltet haben, als 18-jähriger „Dennis“. Er soll Nacktvideos von sich an das Opfer geschickt und sie dazu aufgefordert haben, selbiges zu tun. Als das Mädchen sich weigerte, sollen die beiden Männer damit gedroht haben, Lügen über K. zu verbreiten. Daraufhin fertigte das Mädchen zwei sexualisierte Videoaufnahmen von sich an.
Außerdem soll G. im Oktober 2019 die damals neunjährige H. über WhatsApp kontaktiert haben. G. soll sich in diesem Fall als 16-jähriges Mädchen ausgegeben und von H. Nacktfotos verlangt haben. Er soll H. dazu gebracht haben, von sich selbst pornografische Videos aufzunehmen. G. selbst soll H. Nacktfotos von einem unbekannten Mädchen geschickt haben.
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G. wurde in erster Instanz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Verhandlung über die Berufung, die er eingelegt hatte, findet am Donnerstag, den 2. Mai um 13 Uhr im Landgericht Hamburg statt. G. wird sich vor dem Schöffengericht verantworten müssen. (mp)