„Z“: Mann fährt mit Kriegs-Symbol durch Hamburg – und muss jetzt richtig blechen
Ungeduldig schreitet der Verteidiger vor dem Gerichtssaal im Amtsgericht am Hamburger Sievekingplatz auf und ab – der Angeklagte lässt auf sich warten: 15 Minuten kommt der 62-Jährige Jörg S. am Dienstag zu spät zur Verhandlung. Ihm wird vorgeworfen, mit einem blauen „Z“ an seinem Auto durch Hamburg gefahren zu sein – das Symbol für den Angriffskrieg der Russen in der Ukraine. Gegen einen saftigen Strafbefehl vom Juni hat er Einspruch eingelegt – und muss nun sehr viel mehr zahlen.
Ungeduldig schreitet der Verteidiger vor dem Gerichtssaal im Amtsgericht am Hamburger Sievekingplatz auf und ab – der Angeklagte lässt auf sich warten: 15 Minuten kommt der 62-Jährige Jörg S. am Dienstag zu spät zur Verhandlung. Ihm wird vorgeworfen, mit einem blauen „Z“ an seinem Auto durch Hamburg gefahren zu sein – das Symbol für den Angriffskrieg der Russen in der Ukraine. Gegen einen saftigen Strafbefehl vom Juni hat er Einspruch eingelegt – und muss nun sehr viel mehr zahlen.
Bis der Prozess losgeht, dauert es: Die Einlasskontrollen haben so lange gedauert, beschwert sich Jörg S. Und als ordnungsgemäß Fotos gemacht werden sollen, läuft er bestimmt aus dem Saal und droht damit, zu gehen, falls auch nur ein Bild von ihm gemacht werde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft Billigung von Straftaten vor. Er soll am 29. März diesen Jahres ein DIN-A4-Blatt mit aufgemaltem blauem „Z“ an der Heckscheibe seines Autos angebracht haben und damit unter anderem auf der Grindelallee und der Stresemannstraße gefahren sein. Das „Z“, welches für die Parole „Za Pobedu“ („Auf den Sieg“) steht, ist laut Anklage eine Billigung des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine.
Gegen den Angeklagten ist bereits im Juni ein Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro, insgesamt also 1800 Euro, erlassen worden – hiergegen hatte er Einspruch eingelegt.
Der 62-Jährige wirkt in der neuen Verhandlung genervt. „Das ‚Z‘ ist lediglich der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets“, beginnt S. seine Erläuterungen. Es sei eine steile These der Staatsanwaltschaft, das „Z“ nun in Verbindung zum Angriffskrieg in der Ukraine zu bringen.
Mann fährt mit Kriegssymbol „Z“ durch Hamburg – Urteil gefällt
Warum er denn dann mit einem „Z“ auf der Heckscheibe durch Hamburg gefahren ist, möchte die Richterin wissen. Das wolle er nicht begründen, so S. Der als Zeuge geladene Polizist, der die Angelegenheit im März bearbeitet hat, erläutert, dass er den Eindruck habe, dass der Angeklagte damals den Angriffskrieg bagatellisiert habe. „So haben Sie das ausgelegt!“, unterbricht S. den Zeugen.
Aus dem Protokoll des Gespräches zwischen dem Polizisten und dem Angeklagten geht hervor, dass S. infrage stellt, dass es sich überhaupt einen „Angriffskrieg“ handele. Nun bestreitet Jörg S., dass er sich dabei auf den Krieg in der Ukraine bezogen habe. „Wissen Sie, wie viele andere Angriffskriege es auf der Welt gibt? Das interessiert kein Schwein! Habe ich jemals ‚I love Putin‘ gesagt?“
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Der Verteidiger fordert Freispruch, da keine Solidarisierung mit Putin oder dem Krieg in der Ukraine erkennbar seien. Als Beispiel hält er eine Ausgabe der MOPO hoch, mit einem Text über die „Generation Z“ – „Sehen Sie: Es gibt auch andere Zusammenhänge mit einem ‚Z‘!“
Die Richterin verweist bei der Urteilsbegründung auf den Kontext: „Da das ‚Z‘ einfach nur auf einen Zettel gekritzelt worden ist, kann ausgeschlossen werden, dass es sich um einen ästhetischen Ausdruck handelt.“ Es müsse sich nun gefragt werden, was sich der Durchschnittsbetrachter bei dem „Z“ denkt. Und das sei aufgrund der Tatsache, dass der Buchstabe das Symbol der russischen Kriegsführung sei, eindeutig.
„Z“ auf dem Auto: Strafe doppelt so hoch wie zuvor
Das Urteil: 80 Tagessätze à 50 Euro, also 4000 Euro – so, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Das ist doppelt so viel wie der Strafbefehl vom Juni über 1800 Euro.
Als die Richterin den Verurteilten belehrt, dass er Berufung einlegen kann, falls er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, sagt er schlicht: „Nein, ich bin nicht einverstanden.“