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2G Regeln hamburg
  • Ab Samstag tritt in Hamburg eine neue Corona-Verordnungen mit weiteren Lockerungen in Kraft. (Archivbild)
  • Foto: dpa, Axel Heimken

Hamburg lockert 2G weiter: Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag

Seit Ende August gilt in Hamburg bei vielen Veranstaltungen sowie in vielen Clubs, Bars und Co. das freiwillige 2G-Optionsmodell. Das hat sich offenbar so gut bewährt, dass der Senat nun weitere Lockerungen vornimmt. Diese neuen Regeln gelten ab Samstag.

Feiern ohne Maske, ohne Abstand und mit voller Hütte – das klingt fast wie früher und ist ab Samstag wieder in vielen Fällen möglich. Ab dann greift die neue Hamburger Corona-Verordnung, die die Maskenpflicht, die Abstandsregelung und Begrenzungen für Teilnehmerzahlen bei Nutzung des 2G-Modells aufhebt. Nur „allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen“ seien noch notwendig, heißt es darin, die neuen Regeln entsprächen „weitestgehend dem Normalbetrieb“. 2G bedeutet, dass dort vollständig Geimpfte und Genesene willkommen sind. Wer beides nicht ist, muss draußen bleiben – daran ändert auch ein negativer Corona-Test nichts.

Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag in Hamburg

Für Jugendliche bis 18 Jahren gilt eine Ausnahme, sie dürfen weiterhin ungeimpft an 2G-Veranstaltungen teilnehmen. Nach der neuen Verordnung entfällt auch auf Wochenmärkten die Maskenpflicht für Verkäufer:innen, die bereits vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind.


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Während in Kinos und Restaurants schon am Wochenende wieder voller Betrieb herrschen dürfte, müssen sich Sportinteressierte noch gedulden. Die Stadien und Hallen müssen erst an die neue Verordnung angepasst werden. So müssen die Ein- und Ausgänge eine Entzerrung der Besucherströme ermöglichen, heißt es darin. In geschlossenen Räumen sind Lüftungsanlagen notwendig, die das Infektionsrisiko minimieren.

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Negative Corona-Testbescheinigungen, die von Arbeitgeberseite ausgestellt werden, gelten künftig nur noch für berufliche Zwecke. Ein Einsatz im privaten Bereich, also zum Besuch beim Fußball oder im Kino, ist nicht mehr erlaubt. Die neue Hamburger Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 23. Oktober.

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