Hamburg ist stolz: Unesco adelt drei Schriften zum „Weltdokumentenerbe“
Nur die wenigsten Menschen haben je davon gehört, geschweige denn es in den Händen gehalten: Die Rede ist vom Roten Hamburger Stadtbuch aus dem Jahr 1301, das vom Hamburger Staatsarchiv wie ein Schatz gehütet wird. Das mehr als 700 Jahre alte Werk mit seinem markanten dunkelroten Einband ist nun geadelt und zum Weltdokumentenerbe ernannt worden. Es handelt sich um die älteste erhaltene Handschrift des Hamburger Stadtrechts. Das Rote Hamburger Stadtbuch bildete im 14. Jahrhundert die Grundlage für die Rechtsprechung des Hamburger Rats.
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