Zum Schutz vor den Kameras hält der Anwalt dem Angeklagten Papiere vors Gesicht. Das illegale Rohr verlief von der Gartenlaube in den Schleemer Bach.

Zum Schutz vor den Kameras hält der Anwalt dem Angeklagten Papiere vors Gesicht. Das illegale Rohr verlief von der Gartenlaube in den Schleemer Bach. Foto: Lübbe/Apple Karten

paidEkel-Prozess in Hamburg: Der Laubenpieper und das illegale Schiet-Rohr

Es ist ein Gerichtsprozess mit unappetitlichen Einzelheiten: Es geht um Fäkalien, die aus einer Gartenlaube durch ein illegales Rohr in einen Teich in Jenfeld geleitet wurden – gegen den Pächter Aurel S. wurde ein Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro erlassen. Doch der Mann wehrte sich dagegen, legte Einspruch ein und hatte Erfolg – und das, obwohl ihm die Richterin kein Wort glaubt und seine Laube mehr einem Ferienhäuschen als einer Gartenhütte gleicht.


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