In der Hamburger City wird zur Tür raus geheizt – dabei ist das verboten
Deutschland steckt in der Krise: Gas ist knapp und Energie teuer. Deshalb hat die Ampel im August eine Energiespar-Verordnung verabschiedet – darin ist unter anderem festgehalten, dass der Einzelhandel seine Eingangstüren geschlossen halten muss. Doch wer in Hamburg durch die City geht, wird sehen: Kaum einer hält sich daran. Die MOPO konfrontierte mehrere Geschäfte mit dem offensichtlichen Verstoß – und hörte Ausflüchte. Die zuständige Behörde könnte zwar mit Zwangsgeldern durchgreifen – doch die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der MOPO ist mehr als überraschend. Will Hamburg die Energiespar-Verordnung etwa gar nicht durchsetzen?
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Deutschland steckt in der Krise: Gas ist knapp und Energie teuer. Deshalb hat die Ampel im August eine Energiespar-Verordnung verabschiedet – darin ist unter anderem festgehalten, dass der Einzelhandel seine Eingangstüren geschlossen halten muss. Doch wer in Hamburg durch die City geht, wird sehen: Kaum einer hält sich daran. Die MOPO konfrontierte mehrere Geschäfte mit dem offensichtlichen Verstoß – und hörte Ausflüchte. Die zuständige Behörde könnte zwar mit Zwangsgeldern durchgreifen – doch die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der MOPO ist mehr als überraschend. Will Hamburg die Energiespar-Verordnung etwa gar nicht durchsetzen?
Kürzer duschen, Heizung im Büro und zu Hause runterdrehen: Überall wird versucht, Energie zu sparen – Maßnahmen hierfür sind in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung“ vom Wirtschafts- und Klimaschutzministerium des Bundes geregelt. Der Beschluss ist im August diesen Jahres getroffen worden und gilt noch bis zum Februar 2023.
In der Verordnung heißt es auch: „In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt […].“ Doch wer gerade in der Hamburger Innenstadt unterwegs ist, um zum Beispiel die ersten Weihnachtsgeschenke zu kaufen, sieht überall offene Ladentüren.
Hamburger Einzelhandel: Kaum einer hält sich an „Tür-zu-Regel“
Die MOPO hat sich das einmal angesehen: Allein zwischen Rathausmarkt und Sankt-Petri-Kirche hatten am Mittwochvormittag alle Läden, bis auf die „Fielmann“-Filiale, ihre Türen dauerhaft geöffnet. In der Spitalerstraße zeigt sich ein identisches Bild. Wie kann es trotz der Verordnung dazu kommen?
Das habe laut dem Handelsverband zwei Gründe: „Einmal gibt es natürlich die Unwissenheit der Filialleitungen über die ganzen Verordnungen und zum anderen ist es die Nachlässigkeit“, so Brigitte Nolte, Geschäftsführerin des Handelsverbands Nord, zur MOPO. Dass die Geschäfte ihre Eingangstüren schließen müssen, sei ihrer Meinung nach richtig, aber eine Verordnung dazu sei „unnötig“.
Die Geschäfte „Snipes“, „Jack Wolfskin“ und „SportScheck“ antworteten auf MOPO-Anfrage, weshalb sie trotz der Energiespar-Verordnung ihre Laden-Türen geöffnet haben, bis Redaktionsschluss nicht.
Der Leiter der „Christ“-Filiale in der Mönckebergstraße 18, Thorsten Buchholz, sagt, dass das Geschäft die Ladentüren geöffnet haben müsse, um die Flucht- und Rettungswege frei zu halten. „Das ist bei rund Dreiviertel der 200 ‚Christ‘-Geschäfte der Fall“, so Buchholz. Eine andere Möglichkeit, um die Notausgänge frei zu halten, gäbe es nicht.
Tatsächlich ist in der Verordnung festgehalten, dass die „Tür-zu-Regel“ nicht greift, wenn andernfalls die Fluchtwege nicht freigehalten werden können. Türen in Fluchtwegen müssen allerdings nach außen hin zu öffnen sein – und das ist bei den allermeisten Geschäften nicht der Fall. Somit gilt hier die Fluchtweg-Ausnahmeregelung nicht: Die Türen müssen nicht dauerhaft geöffnet sein.
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Es liegt also die Vermutung nahe, dass offene Ladentüren Kundinnen und Kunden in das Geschäft locken sollen – „Christ“-Filialleiter Buchholz wollte sich hierzu nicht äußern.
Umweltbehörde kontrolliert Verordnung nicht
Vom Bund ist nicht festgelegt worden, welche Sanktionen Verstöße gegen die Energiespar-Verordnung nach sich ziehen. Bei Verstößen könnte die Hamburger Umweltbehörde zwar einschreiten und „Zwangsgelder“ erheben – systematische Kontrollen gibt es aber nicht, daher gibt es auch keinen Überblick, wie oft und von wem die „Tür-zu-Regelung“ nicht eingehalten wird. Eine Sprecherin der Umweltbehörde: „Der Senat setzt auf den Dialog mit den Betroffenen.“