Experte: Warum das E-Scooter-Verbot in der Hamburger U-Bahn Quatsch ist
Ab kommendem Donnerstag gilt es: Das E-Scooter-Verbot in Hamburger U-Bahnen. Die Hochbahn begründet die Entscheidung mit Sicherheitsmängeln bei den Akkus der Tretroller. Ein Experte sagt: Das stimmt gar nicht!
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Ab kommendem Donnerstag gilt es: das E-Scooter-Verbot in Hamburger U-Bahnen. Die Hochbahn begründet die Entscheidung mit Sicherheitsmängeln bei den Akkus der Tretroller. Ein Experte sagt: Das stimmt gar nicht!
Schnell mit dem E-Scooter in die U-Bahn steigen, um so fix von A nach B kommen? Das ist ab dem kommenden Donnerstag nicht mehr möglich: „Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Hochbahn.
Hochbahn verbietet E-Roller in Hamburger U-Bahnen
Die Hochbahn reagiere damit auf „international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist.“ So zum Beispiel in Barcelona: Dort geriet am 17. November 2022 ein Roller in einer Bahn in Flammen. Laut Medienberichten breitete sich schnell Rauch aus im Waggon, drei Personen wurden verletzt. Barcelona verhängte daraufhin ein E-Scooter-Verbot in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ein aktueller Fall aus Norddeutschland: In Lübeck stand vor einer guten Woche ein Container mit Akkus für Scooter in Flammen. Der Brand konnte schnell gelöscht werden – glücklicherweise wurde niemand verletzt. Einen ähnlichen Fall gab es 2019 auch schonmal in der HafenCity.
„Risiko zu hoch, dass Fahrgäste gesundheitliche Schäden davontragen“
„Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen“, begründet die Hochbahn nun das Scooter-Verbot.
Weiterhin erlaubt in den U-Bahnen sind Pedelecs – weitläufig als „E-Bikes“ bekannt. Das läge daran, dass es für die Akkus der Fahrräder bereits entsprechende Sicherheitsstandards gebe. Das sei für E-Scooter noch nicht der Fall.
Tristan Jorde, Diplom-Ingenieur für Umwelttechnik von der Hamburger Verbraucherzentrale, widerspricht dieser Begründung. Grundsätzlich könne man nicht sagen, dass E-Bike-Akkus sicherer seien als E-Scooter-Akkus.
E-Scooter-Verbot in U-Bahnen: Experte widerspricht Hochbahn
Die Sicherheit von Akkus hänge laut Jorde von zwei Faktoren ab. Der Größe des Akkus und der Verarbeitung. Im Allgemeinen gelte: Je größer die Batterie, desto größer das Gefährdungspotential. Und hier fällt auf, dass E-Scooter-Akkus tendenziell kleiner sind als E-Bike-Akkus – sprich: Die Stromspeicher der Scooter müssten eigentlich sicherer sein.
Und auch bei der Verarbeitung könne keine allgemeine Aussage getätigt werden: Es gebe schlecht verarbeitete E-Bike-Akkus und gut verarbeitete E-Scooter-Akkus. Das Fazit des Experten: „Aus meiner Sicht ist die Gefahr, die von E-Scooter-Akkus ausgeht, genauso groß oder klein wie die von E-Bikes.“
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Auch der Chef des Hamburger E-Scooter-Herstellers „Egret“, Florian Walberg, kann die Entscheidung der Hochbahn nicht verstehen: „Für Elektrokleinfahrzeuge wird in Deutschland eine Batterie-Norm vorgeschrieben, die der Pedelec-Norm gegenüber als übergeordnet gilt. Zusätzlich sind E-Scooter-Batterien bauartbedingt meistens durch den Rahmen gekapselt und daher meines Erachtens deutlich sicherer als die von Pedelecs“, sagt Walberg der MOPO.