Hamburg ist Corona-Hotspot: Das gilt für Clubs und Konzerte
Die Eindämmungsverordnung wurde wegen der hohen Inzidenzen in Hamburg zunächst bis zum 2. April 2022 verlängert. Am Mittwoch hat die Hamburgische Bürgerschaft die Stadt zur Hotspot-Region erklärt. Die Folge: Ein Basisschutz bleibt auch nach dem 2. April zumindest bis zum Ende des Monats bestehen. Was das für Clubs, Diskotheken und Konzertbesuche bedeutet. >
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Die Eindämmungsverordnung wurde wegen der hohen Inzidenzen in Hamburg zunächst bis zum 2. April 2022 verlängert. Am Mittwoch hat die Hamburgische Bürgerschaft die Stadt zur Hotspot-Region erklärt. Die Folge: Ein Basisschutz bleibt auch nach dem 2. April zumindest bis zum Ende des Monats bestehen.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt demnach weiter eine FFP2-Maskenpflicht. Dafür spielen Testungen, Impfungen und Genesungen hier nach den Landesvorgaben keine Rolle. In Clubs und Diskotheken ist es umgekehrt: Hier gilt das 2G-Plus-Modell. Wer dreimal geimpft, oder zweimal geimpft und innerhalb der letzten 90 Tage genesen ist, darf ohne Weiteres mitfeiern. Wenn die Booster-Impfung noch aussteht oder eine Genesung schon zu lange her ist, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Dafür muss beim Tanzen keine Maske getragen werden.
In geschlossenen Räumen gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht
Was nicht mehr gilt, ist die Personenobergrenze für Besucher:innen von Events. Allerdings können die jeweiligen Veranstalter:innen nach eigenem Ermessen strengere Regeln aufstellen, als es von der Stadt vorgeschrieben ist. Wenn es bei Konzerten beispielsweise ein Gastronomie-Angebot im Foyer gibt, kann dort das 3G-Modell gelten. Dann sind ein negativer Test, die vollständige Impfung oder der Genesenenstatus nachzuweisen. Es lohnt sich also, vor dem Konzert- oder Club-Besuch auf der jeweiligen Website die geltenden Vorschriften zu prüfen.