Dauerzoff bei Hagenbeck vor Gericht – warum sogar der Richter total genervt ist
Das Hickhack nimmt kein Ende: Bereits zum sechsten Mal ist der Streit zwischen der Geschäftsführung des Tierparks Hagenbeck mit dem Betriebsrat am Mittwoch vor Gericht gelandet. Warum sich der Richter deutlich genervt zeigte – und beide Parteien kritisierte: Erfahren Sie mehr mit MOPO+ – vier Wochen lang testen für nur 99 Cent (jederzeit unverbindlich kündbar)!
Das Hickhack nimmt kein Ende: Bereits zum sechsten Mal ist der Streit zwischen der Geschäftsführung des Tierparks Hagenbeck mit dem Betriebsrat am Mittwoch vor Gericht gelandet. Wieder ging es um Detailfragen. Der Richter zeigte sich deutlich genervt.
Diesmal ging es um Überstunden. Weil Geschäftsführer Dirk Albrecht in mehreren Mails angekündigt hatte, dem Betriebsrat keine Überstunden mehr zu bezahlen, hatten die Arbeitnehmervertreter eine Unterlassung dieser „Droh-Botschaften“ beantragt. Sie werten die Mails als Behinderung von Betriebsratsarbeit, was einem Gesetzesverstoß gleichkommt.
Hagenbeck-Parteien streiten vor Gericht um Überstunden
Konkret geht es darum, dass die am Nachmittag stattfindenden Betriebsratssitzungen manchmal die Kernarbeitszeit überschreiten. Für diese Überziehung soll es nach dem Willen von Dirk Albrecht keinen Ausgleich mehr geben. Sein Anwalt erklärte vor Gericht, der Betriebsrat solle die Sitzungen doch früher am Tag stattfinden lassen.
Das wiederum weist der Betriebsrat mit dem Hinweis auf das Tierwohl zurück. Denn: Sechs der sieben Gremiums-Mitglieder arbeiten als Tierpfleger. Gerade am Vormittag müssten lebenswichtige Aufgaben wie die Sicherheitskontrolle (Sind alle Tiere am richtigen Platz?) sowie die Gesundheitskontrolle (Ist ein Tier krank und muss zum Tierarzt?) durchgeführt werden. Aus diesem Grund habe man die Sitzungen bewusst auf den Nachmittag verlegt.
Betriebsräte sorgen sich um das Wohl der Tiere
Betriebsrätin Lisa Voss wies darauf hin, dass der Arbeitgeber nur selten Ersatz schaffe für Ausfälle, die durch Betriebsratsarbeit entstünden. Die Tiere würden so der Gefahr einer Vernachlässigung ausgesetzt. Gleichzeitig würden die anderen im Dienst befindlichen Kollegen überlastet. Am Nachmittag sei die Situation entspannter, weshalb das Gremium zu dieser Zeit tage.*
Richter Claus Asbeck zeigte Verständnis: „Ich kann Ihre Bindung an die Tiere verstehen. Doch die Arbeitsorganisation ist Aufgabe des Arbeitgebers. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Auch wenn hier schlechte Entscheidungen gefällt werden.“
Richter genervt über ständige Auseinandersetzungen vor Gericht
Dass das Gericht sich schon wieder mit dem ewigen Streit zwischen den beiden Parteien beschäftigen musste, passte dem Richter gar nicht. „Warum reden Sie denn nicht miteinander?“, fragte er sichtlich gereizt und schlug einen Vergleich vor, der vom Anwalt des Arbeitgebers jedoch abgelehnt wurde.
„Es ist schade, dass hier keine Einigung möglich zu sein scheint“, kritisierte der Richter in Richtung beider Parteien und mahnte die Kosten, die bei jeder Gerichtsverhandlung entstünden, an. „Denken Sie doch mal an die steigenden Energiekosten, die auf den Zoo zukommen. Wenn Sie so weiter machen, werden Sie echte Probleme bekommen.“
Hagenbeck-Zoff vor Gericht: Kein Ende in Sicht
Und genau darauf wird es wohl hinauslaufen. Die Termine für die nächsten Verhandlungen stehen bereits fest. Vor Ablauf des Jahres werden sich Geschäftsführung und Betriebsrat noch fünf Mal vor Gericht treffen. Es geht um einen Aushang des Betriebsrats, nicht bezahlte Anwaltskosten, um die Einsichtsrechte in Bruttogehaltslisten, um die Größe des Betriebsratsbüros, um die Kosten für die Anmietung externer Räume.
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Den Antrag des Betriebsrats auf Unterlassung des Mailverkehrs lehnte das Gericht ab. „Das können wir nicht allgemein festhalten. Wenn die Überstunden nicht anerkannt werden, müssen Sie das jedes Mal neu vor Gericht erstreiten. Betriebsratsarbeit dauert so lange wie sie eben dauert“, so der Richter.
Damit ist klar: Bei den fünf Gerichtsterminen wird es nicht bleiben. Das Hickhack geht weiter.
*In einer früheren Version hatte die MOPO Lisa Voss damit zitiert, dass der Arbeitgeber „niemals Ersatz“ schaffe für Ausfälle, die durch Betriebsratsarbeit entstünden. Das ist so nicht korrekt. Wir haben die Formulierung „niemals“ daher durch „nur selten“ ersetzt.