• Nach zweieinhalb Jahren in U-Haft wurde Alexander Falk nach der Urteilsverkündung zunächst auf freien Fuß gesetzt.
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Haft für Alexander Falk: So bizarr lief der Prozess gegen den Hamburger Millionär

Viereinhalb Jahre Haft wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung, so lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen den Hamburger Unternehmer Alexander Falk. Es ist der Abschluss eines Prozesses, der zeitweise Züge eines absurden Theaterstücks hatte – inklusives eines Zeugen, der einen USB-Stick zerkaute.

Ein Kronzeuge aus der Hamburger Unterwelt, ein Verteidiger, der sich theatralisch seiner Robe entledigt, weil ein Zeuge unter bewaffnetem Polizeischutz den Saal betritt („ich lasse mich doch nicht von denen erschießen!“), ein manipuliertes Tonband – es war tatsächlich ein spezieller Prozess, der da ein Jahr lang vor dem Landgericht Frankfurt lief. Nach dem Urteil wurde der Angeklagte, der zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte, zunächst auf freien Fuß gesetzt – und verließ mit breitem Lächeln das Gerichtsgebäude.

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Vor der Urteilsverkündung wurden Falk die Handschellen abgenommen.

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Alexander Falk und der Schuss auf den Anwalt

Die Tat, um die es ging, ereignete sich bereits im Februar 2010, als in Frankfurt ein Anwalt ins Bein geschossen wurde. Noch im Krankenwagen äußerte der Jurist einen ungeheuerlichen Verdacht: Hinter dem Anschlag könnte Alexander Falk stecken, gegen den er gerade eine Millionenklage vorbereite. Es ging unter anderem um die Pfändung von Grundstücken und einer Yacht. Hintergrund war der Verkauf von Falks Firma Ision, bei der er den Käufer versucht hatte, zu täuschen.

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Alexander Falk strahlt nach der Urteilsverkündung: Bis zur Rechtskraft des Urteils wird er aus der U-Haft entlassen.

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Alexander Falk: Zeuge belastet ihn mit Tonband

Nach dem Schuss konnte Falk, Vater von fünf Kindern, zunächst nichts nachgewiesen werden. Erst 2017 nahm das Verfahren Fahrt auf, als sich Etem E. bei der Polizei meldete und eine Tonaufnahme vorlegte, auf der Alexander Falk sich voller Schadenfreude über den Schuss auf den Anwalt äußerte („Sehr geil! Das richtige Signal“).

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Alexander Falk umarmt nach Prozessende einen Freund vor dem Gerichtsgebäude. 

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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nennt Etem E. einen „dubiosen Mann aus der Unterwelt“. Dieser  also gab an, Falk habe den Mordauftrag im September 2009 in einem Hamburger Steakhaus erteilt und 200.000 Euro dafür zahlen wollen.

Falk-Prozess: Tonband war manipuliert

Das Tonband stellte sich jedoch als manipuliert heraus. Falk erklärte, Etem E. habe seine Familie damit jahrelang erpresst – räumte aber ein, dass er tatsächlich zwei Brüder aus dem Milieu damit beauftragt habe, sich als Putzleute bei dem geschädigten Anwalt einzuschleichen und von dessen Rechner Daten zu stehlen. Von einem Schuss ins Bein sei nie die Rede gewesen, das widerspreche seinem „Sportsgeist“, hatte der leidenschaftliche Segler Falk zum Prozessauftakt erklärt. Ob das stimmt, konnte das Gericht nicht überprüfen: Die Brüder sind schon vor Jahren in der Türkei untergetaucht.

Falk-Prozess: Kammer kann keinen Beamer besorgen

Zu den Absurditäten des Prozesses gehört auch das offensichtliche Unvermögen der Kammer, einen funktionierenden Beamer zu besorgen. Nachdem das Vorhaben wochenlang gescheitert war, eilte einer der Verteidiger kurzerhand aus dem Gerichtssaal in den nächsten Elektromarkt und kaufte das fehlende Gerät.

Alexander Falk: Zeuge zerkaut USB-Stick

Höhepunkt der Abstrusitäten: Ein Zeuge, der der Verteidigung Anfang 2020 einen USB-Stick angeboten hatte, für mehrere Millionen Euro, auf dem angeblich ein Gespräch aufgezeichnet war, das Falks Unschuld beweise. Die Anwälte luden den Mann in ihre Kanzlei, informierten die Polizei – und als die Beamten den Mann vor dem Gebäude ansprachen, zerkaute der vor ihren Augen das Speichermedium.

Falk-Prozess: Urteil stützt sich auch auf eine SMS

Das Gericht jedoch ist trotz manch irrer Wendung zu der Überzeugung gelangt, dass Falk für die Anstiftung zu dem Schuss zu bestrafen sei.  Vor allem eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhielt und in der ihm mitgeteilt wurde, dass „die Oma“ demnächst ihren „verdienten Kuraufenthalt“ bekommen werde, wertete das Gericht als Beweis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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