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  • Das „Hurricane“-Festival in Scheeßel fällt auch dieses Jahr wieder aus – corona-bedingt. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Gutschein oder Geld zurück?: Diese Rechte haben Ticketkäufer bei abgesagten Festivals

Nach den corona-bedingten Absagen von sieben großen Sommer-Open-Airs stellt sich für viele Ticketkäufer die Frage, wie sie ihr Geld zurückbekommen. Die MOPO hat Rechtsanwalt Thomas Laske von der Verbraucherzentrale Hamburg gefragt. 

Bei Veranstaltungen, die im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, gab es eine Sonderregelung. Viele Ticketinhaber fragen sich nun, welche Rechte sie haben, wenn auch der Ersatztermin in diesem Jahr ausfällt.

Anwalt Laske verweist auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, das am 20. Mai 2020 in Kraft getreten ist: „Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sowie Betreiber von Freizeiteinrichtungen dürfen danach für corona-bedingte Absagen und Schließungen Gutscheine ausgeben, anstatt die erbrachte Geldleistung zu erstatten. Diese Regelung gilt allerdings nur für Karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden.“

Gutschein oder Geld zurück? Rechte bei abgesagten Festivals

Für danach erworbene Tickets gilt nach wie vor: Der Ticketinhaber kann umgehend sein Geld zurückfordern, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. 

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Werden mir mit einem Gutschein auch Vorverkaufsgebühren und Portokosten erstattet? „Der Gutschein muss über den vollen Eintrittspreis inklusive etwaiger Vorverkaufsgebühren ausgestellt werden“, stellt Laske klar. „Für den Verbraucher dürfen keine Kosten für Ausstellung und Übersendung des Gutscheins entstehen.“  

Festival-Ticket zurückgeben: Gebühren werden erstattet

Außerdem könne der Käufer die Auszahlung des Betrages verlangen, wenn ein Gutschein für ihn unzumutbar ist oder er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat. Diese Punkte müssen aber auf dem Gutschein vermerkt sein – ebenso wie der Hinweis, dass er im Zuge der Covid-19-Pandemie ausgestellt wurde. 

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Bleibt die bange Frage: Was passiert, wenn der Veranstalter vor der Einlösung des Gutscheins pleite geht? „Die Gutscheine sind nicht gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert“, stellt der Rechtsanwalt klar. „Der Verbraucher trägt also das Risiko.“ 

Geld oder Gutschein bei Festival-Absage? Rechtslage nicht eindeutig

Angesichts der aktuellen erneuten Festivalabsagen stehen viele Ticketkäufer jetzt vor folgendem Problem: Sie haben vor dem 8. März 2020 ihre Tickets gekauft und nach der Absage des Events einen Gutschein bekommen. Den haben sie gegen ein Ticket für den Nachholtermin 2021 eingetauscht – der nun ebenfalls abgeblasen wurde. Kann man nun statt eines neuen Gutscheins sein Geld zurückfordern?

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„Die Frage, wie es sich bei der Übertragung des ursprünglichen Tickets auf einen Nachholtermin verhält, der dann ebenfalls entfällt, hat der Gesetzgeber nicht explizit mitgeregelt“, erklärt der Verbraucherschützer. „Sachgerecht dürfte es aber sein, die Einlösung des Gutscheins nicht als neuen Vertrag zu sehen, sondern als Weiterführung des alten, der vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde. Der Veranstalter dürfte also wieder einen Gutschein ausstellen. Dies ist aber nicht abschließend geklärt. Wie Gerichte in einem solchen Fall urteilen würden, ist noch offen.“ 

Tickets zurückschicken – so klappt es sicher

Festivaltickets können im Bereich von weit mehr als 200 Euro pro Stück liegen. Wie schickt man etwas so Wertvolles sicher an die Vorverkaufsstelle zurück? „Grundsätzlich trägt der Versender das Risiko dafür, dass die von ihm versandte Post den Empfänger auch erreicht“, erklärt Laske. „Ein Einschreiben ist nur bis zur Höhe von 25 Euro beziehungsweise 20 Euro bei Einwurfeinschreiben versichert. Als Expressversand beträgt der Versicherungswert immerhin 500 Euro. Sollte man eine noch höhere Versicherung benötigen, dürfte sich eine Versendung als Paket anbieten.“

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