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Bedienstete des Landesbetriebs Verkehr während eines Streiks
  • An dem Streikmarsch nahmen auch Bedienstete des Landesbetriebs Verkehr teil.
  • Foto: dpa

Hamburg: Aufruf zum Parken ohne Knöllchen sorgt für Zoff – ist das überhaupt legal?

Der Tarifstreit um bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst sorgte vergangene Woche für eine ungewöhnliche Maßnahme, denn auch die Knöllchenschreiber hatten ihre Arbeit niedergelegt. Der Beamtenbund hatte dies mit dem Slogan: „Parkt doch, wo ihr wollt“ angekündigt. Nun gibt es Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung war.

Die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Finanzbehörde von Andreas Dressel (SPD) um bessere Bezahlung für Angestellte im öffentlichen Dienst waren ins Stocken geraten. Am vergangenen Dienstag wurde deshalb zum Streik aufgerufen. In Teilen wird nun geprüft, ob der Aufruf im Namen der Knöllchenschreiber Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Knöllchenschreiber streiken und ermuntern zum Falschparken

Verdi sprach von 4000 Teilnehmern, die Polizei von 3500, die sich vor dem Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof versammelt hatten und dann über die Mönckebergstraße und den Jungfernstieg zur Finanzbehörde am Gänsemarkt marschierten. Dort sitzt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), repräsentiert durch Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel.

Unter den Teilnehmern waren auch sogenannte Knöllchenschreiber, die Falschparker „abzetteln“. Deren Vertreter hatten angekündigt, dass an diesem Tag Falschparker nicht aufgeschrieben werden. „Das hätte man auch als Freibrief für die Autofahrer verstehen können, ihre Fahrzeuge kreuz und quer und entgegen allen Verkehrsvorschriften in der Stadt abzustellen, ohne dafür belangt zu werden“, sagt ein Polizist.

Gewerkschafter Horst Niens bezweifelt dass der Aufruf „parkt doch wo ihr wollt" rechtens war. Florian Quandt
Horst Niens ist Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – und als Stadtteilpolizist in Heimfeld unterwegs. 
Gewerkschafter Horst Niens bezweifelt, dass der Aufruf „Parkt doch, wo ihr wollt“ rechtens war.

Horst Niens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht es ähnlich kritisch. „Polizeibeamte haben einen Ermessensspielraum, ob sie Falschparker abzetteln oder nicht. Die Angestellten im Polizeidienst sowie die vom Parkraummanagement des Landesbetrieb Verkehr (LBV) der Stadt sind dagegen verpflichtet, ein Bußgeldverfahren bei widerrechtlich geparkten Autos einzuleiten“.

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Wie die MOPO erfuhr, wird seitens der Stadt derzeit geprüft, ob der Aufruf „Parkt doch, wo ihr wollt“ rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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