Grundsteuer: Dressel droht jetzt mit Zwangsgeld
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel hat die Immobilienbesitzer der Stadt noch einmal auf die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung hingewiesen. Bislang seien Erklärungen zu knapp 38,7 Prozent der über 420.000 in Hamburg ab 2025 neu zu bewertenden Einheiten eingegangen, sagte der SPD-Politiker am Dienstag.
Die von Bund und Ländern in der vergangenen Woche beschlossene Fristverlängerung um drei Monate bis Ende Januar sollte deshalb möglichst zeitnah zur Abgabe der Erklärung genutzt werden. Eine weitere Verlängerung werde es nicht geben, betonte Dressel. Zudem drohe ein Zwangsgeld.
Auch könne das Finanzamt die Daten bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Grundsteuererklärung: Hilfsangebote verlängert
Um die Abgabequote zu erhöhen, werde der Senat die Informations- und Hilfsangebote für das Ausfüllen der Erklärungen auch über das Ende der ursprünglich geplanten Frist Ende dieses Monats hinaus fortführen und verstärken.
Ein „ganz erheblicher Teil” der bisher gut 160.000 eingegangenen Erklärungen sei über das Elster-Online-Verfahren abgegeben worden. Von Steuerberatern kamen Dressel zufolge hingegen erst knapp 18.000 Erklärungen beim Finanzamt an. Da sei „noch erheblich Luft nach oben”, sagte er.
Hamburg: Halbe Milliarde Euro aus der Grundsteuer
„Steuererklärungen machen keinen Spaß, sind aber erforderlich. Das gilt auch für die Grundsteuer”, betonte der Senator. Ohne die rund 14 Milliarden Euro seien die Gemeinden in Deutschland kaum in Lage, ihre Haushalte aufzustellen. Allein Hamburg beziehe aus der Grundsteuer rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.
Anders als im wertorientierten Modell des Bundes werde die neue Grundsteuer in Hamburg auf Grundlage eines Wohnlagemodells anhand von Flächen berechnet, was zur Folge habe, dass die Erklärung auch nur ein Mal abgegeben werden müsse und nicht alle sieben Jahre, wie in anderen Ländern.
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Die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 nötig geworden, da die bisherige Berechnung auf Grundlage teils völlig veralteter Daten erfolgte. (dpa/mp)