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  • Die Pipeline in der Ostsee soll schon früher weitergebaut werden, als ursprünglich geplant – Umweltschützer wollen Widerspruch einlegen.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Großprojekt in der Ostsee: Umwelthilfe will gegen Baugenehmigung vorgehen

Ärger um das Großprojekt in der Ostsee: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerstand gegen eine Genehmigung des zuständigen Bundesamts angekündigt, die einen sofortigen Weiterbau der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern erlaubt.

„Wir legen auf jeden Fall Widerspruch ein“, sagte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Freitag. „Wir prüfen aber, ob wir sofort dagegen klagen können.“

Baugenehmigung für Nord Stream 2: Umwelthilfe will Widerspruch einlegen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte zuvor den sofortigen Weiterbau der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern genehmigt. Die bisherige Genehmigung hätte Arbeiten normalerweise erst wieder ab Ende Mai zugelassen. Schon ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung auf die Genehmigung.

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Laut einer Mitteilung des DUH blieben eigene Natur- und Klimaschutzargumente unbeachtet. Der Bau werde zur besonders sensiblen Vogelrastzeit erlaubt. Das BSH war zu dem Schluss gekommen, dass die verbleibende Strecke zwar durch den Randbereich eines Vogelschutzgebietes verlaufe. Das habe aufgrund der Wassertiefe allerdings „eher geringe Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten“. Außerdem handele es sich teilweise ohnehin um ein häufig befahrenes Gebiet.

Bau von Nord Stream 2: Klimaschutz nicht beachtet? 

Auch die Klimaauswirkungen der Pipeline seien nicht in die Entscheidung miteingeflossen, heißt es in der DUH-Mitteilung. Das BSH ist allerdings in erster Linie für die Bewertung konkreter ökologischer Beeinträchtigungen auf See und Auswirkungen auf den Schiffsverkehr zuständig.

„Wir sind aber trotzdem der Auffassung, dass man sich den Klimaschutz hätte anschauen müssen“, sagte DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner. Das werde im Zweifelsfall auch rechtlich geklärt. (mp)

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