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  • In Härtefällen entscheidet die Stadt über Strafmaß im Einzelfall.
  • Foto: dpa

Grauzone beim Bußgeldkatalog: So kommen Hamburger um ein Fahrverbot herum

Hamburg richtet eine Grauzone zwischen dem neuen, eigentlich bereits aufgehobenen, und dem alten Bußgeldkatalog ein. Bei Härtefällen soll das Fahrverbot aufgehoben werden. Dafür sind allerdings Nachweise und Anträge notwendig – jeder Fall wird einzeln geprüft.

Voraussetzung für die Aufhebung des Fahrverbotes sei, dass Betroffene nachweisen können, dass sie auf den Führerschein angewiesen sind, und das Fahrverbot nicht auch nach dem alten Bußgeldkatalog erteilt worden wäre, sagte am Freitag ein Sprecher der Innenbehörde.

Sofern Fahrverbote „bereits rechtskräftig verfügt, aber noch nicht vollständig abgeleistet oder noch nicht angetreten worden sind, können sich die Betroffenen an die Bußgeldstelle wenden und einen formlosen Antrag stellen“. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung müsse dann die besondere Härte festgestellt werden.

Hamburg: Seit April 750 Bußgeldbescheide mit Fahrverbot

Den Angaben zufolge wurden in Hamburg 750 Bußgeldbescheide mit einem Fahrverbot nach dem am 28. April in Kraft getretenen neuen Bußgeldkatalog erlassen. Anfang dieses Monats wurde seine Anwendung wegen rechtlicher Mängel ausgesetzt.

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Nach dem neuen Katalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor und jetzt wieder gilt dies erst bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Hamburger Verkehrsbehörde lehnt Rückkehr zu milderen Strafen ab

Inzwischen gibt es unter den Ländern Streit, ob im Zuge der Beseitigung der Formfehler auch die Strafen für zu schnelles Fahren wieder abgemildert werden sollen. Die Hamburger Verkehrsbehörde lehnt eine Rückkehr zur alten Milde ab. Leitprinzip sei, „dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssen als in der Vergangenheit“, heißt es dort. (dpa)

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