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Angeklagte hält sich in einem Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg ein Blatt Papier vor das Gesicht.
  • Mordurteil aufgehoben: Der Angeklagte wurde im April 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Leiche monatelang in Hamburger Wohnung versteckt: Mordurteil aufgehoben


Dieser Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt: Ein junger Brasilianer (28) wurde in einer Wohnung in der Neustadt ermordet und die Leiche monatelang im Gästezimmer versteckt. Im April 2021 verteilte das Hamburger Landgericht einen Mann deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe. Nun folgt die Überraschung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch aufgehoben.

Ein am Montag veröffentlichter Beschluss ordnet eine neue Verhandlung zur rechtlichen Bewertung der Tat an – vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts.

Urteil 2021: Lebenslange Freiheitsstrafe

Das Hamburger Landgericht war im April 2021 zu der Überzeugung gekommen, dass der zum Zeitpunkt der Verurteilung 46 Jahre alte Täter sein Opfer in seiner Wohnung mit Drogen betäubt hatte, ihn zum Sex zwingen wollte und ihn dabei ermordete.

Die Leiche des Brasilianers versteckte er danach monatelang in seiner Wohnung. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Übergriff zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Unklar welche Handlung zum Tod führte

In seinem Beschluss hat der BGH das Mordurteil nun jedoch als nicht tragfähig bewertet. Grund hierfür sei, dass aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, welche Handlung des Täters den Tod des 28-Jährigen herbeigeführt hatte: das Verabreichen der Drogen, die im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung zugefügten Verletzungen oder das Einwirken auf den Mund des Opfers, um dieses am Schreien zu hindern.

Eine Verurteilung wegen Mordes setze jedoch voraus, dass der Angeklagte bei allen Handlungen, die für sich allein oder in ihrer Kombination den Tod des Opfers herbeigeführt haben könnten, ein Mordmerkmal hätte verwirklichen müssen.

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Bei der tätlichen Auseinandersetzung könne dies jedoch nicht mit Sicherheit bejaht werden, was unter anderem auf mangelhafte Beweiswürdigung bei der Darstellung der Ergebnisse der gutachterlichen Auswertung der am Tatort gesicherten DNA-Spuren zurückzuführen sei.

Gesamturteil neu verhandeln

Da somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch eine Handlung des Täters ohne vorliegendes Mordmerkmal zum Tod des 28-Jährigen geführt haben könnte, scheidet eine Verurteilung wegen Mordes aus, wie der Strafsenat mitteilte.

Der Täter war in seinem Prozess im April 2021 zudem wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, nachdem das Gericht es als erwiesen ansah, dass er 2018 einem Bekannten ein Getränk mit K.O.-Tropfen gab, den Bewusstlosen vergewaltigte und davon Fotos und Videos machte. Über den Umfang der Aufhebung der Gesamtstrafe muss nun das Hamburger Landgericht erneut verhandeln. (dpa/mp)

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