• Seit 2019 kann im Geburtenregister als Geschlecht nicht nur weiblich oder männlich, sondern auch divers eingetragen werden. 
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Geschlecht im Geburtenregister: So viele Hamburger sind divers registriert

Männlich, weiblich oder divers? Diese Auswahl haben Menschen seit 2019. Seitdem können sie auch das sogenannte dritte Geschlecht im Geburtenregister eintragen lassen – für sich oder ihre Kinder. Davon haben einige Hamburger Gebrauch gemacht.

Bereits seit zwei Jahren kann bei den Standesämtern nicht nur weiblich und männlich als Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden, sondern auch divers. Die Festlegung auf das dritte Geschlecht kann auch im Erwachsenenalter noch vorgenommen werden. In Hamburg haben in diesem Jahr bislang sieben Menschen ihr Geschlecht offiziell zu „divers“ ändern lassen, wie das zuständige Bezirksamt Harburg mitteilte.

Sieben Menschen in Hamburg als divers registriert

Vier der Erklärungen waren demnach im Bezirk Bergedorf, zwei in Nord abgegeben worden. Auch in Eimsbüttel wurde eine Erklärung eingereicht. In Harburg, Altona, Wandsbek und Mitte gab es hingegen keine Anträge auf Eintragung des dritten Geschlechts.

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Zudem haben mehrere Menschen ihr Geschlecht nachträglich von weiblich zu männlich oder umgekehrt ändern lassen. Insgesamt haben das in Hamburg bis Anfang Dezember letzten Jahres 23 Menschen genutzt. Am häufigsten – 14 Mal – haben die Antragsteller ihr Geschlecht dabei von weiblich zu männlich umtragen lassen. Zudem haben neun Männer ihr Geschlecht im Geburtenregister auf weiblich umschreiben lassen.

Keine diversen Neugeborenen in Hamburg

Unter den 32 Menschen, die ihr Geschlecht zu männlich, weiblich oder divers ändern ließen, waren auch zwei Minderjährige, wie das Bezirksamt bekannt gab. Bei Neugeborenen ist von der Möglichkeit, das Kind als divers registrieren zu lassen, kein Gebrauch gemacht worden.

Gesetz seit zwei Jahren in Kraft

Seit Januar 2019 ist neben männlich und weiblich im Geburtenregister auch die Option divers für intersexuelle Menschen möglich. Damit setzte der Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. (dpa/se)

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