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  • Jogger an der Außenalster (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Gerichtsurteil: Maskenpflicht für Jogger an Alster und Elbe: So geht’s jetzt weiter

Bei bestem Wetter im Februar drängeln sich Tausende Hamburger in den Grünanlagen an Alster und Elbe. Der Senat verschärft daraufhin die Maskenpflicht. Zu sehr, meint das Verwaltungsgericht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag gegen die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark stattgegeben.

Jogger-Maskenpflicht Hamburg: Gericht gibt Eilantrag statt

Der am Freitag veröffentlichte Beschluss gelte aber nur für den Antragsteller, teilte das Gericht mit. Die Stadt kündigte umgehend Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an. Sollte der Beschluss dort bestätigt werden, wäre die Maskenpflicht für Jogger in den Grünanlagen aber faktisch gekippt.

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Zwar diene die Maskenpflicht einem legitimen Zweck, hieß es vom Gericht. Insbesondere die Tatsache, dass sie allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10 bis 18 Uhr gelte, entspreche aber nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Corona in Hamburg: Senat hält an Maskenpflicht für Jogger fest

Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren habe die Stadt deutlich machen können, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es.

Der Senat sei davon überzeugt, dass die Maskenpflicht in bestimmten Straßen und Parkanlagen dringend erforderlich ist, teilte eine Sprecherin nach Verkündung des Beschlusses mit. „Die Stadt wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.“

Corona Hamburg: Deshalb plädiert der Senat für Maskenpflicht

Ziel der Maskenpflicht sei es, Ansteckungen zu verhindern. „Insbesondere dort, wo es nach den Erkenntnissen der Polizei zu dichten Menschenansammlungen in definierten Zeiträumen kommt.“

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Der Senat hatte die Maskenpflicht auch unter dem Eindruck eines Wochenendes im Februar verschärft, an dem bei frühlingshaftem Wetter Tausende die Grünanlagen und Parks an Alster und Elbe bevölkert und teils die Abstandsregeln missachtet hatten.

Nach Gerichtsentscheidung: Zustimmung aus der CDU

In der Politik stieß der Beschluss des Verwaltungsgerichts auch auf Zustimmung. „Die Maskenpflicht an der Alster, an der Elbe und im Jenischpark ist völlig unverhältnismäßig und hat dazu geführt, dass die Akzeptanz der sinnvollen Corona-Regeln geschwächt wurde“, sagte der CDU-Landesvorsitzende Christoph Ploß.

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„Solche handwerklichen Fehler dürfen SPD und Grünen in Zukunft nicht mehr passieren.“ Er forderte den Senat auf, die Maskenpflicht in den betroffenen Grünanlagen umgehend für alle Hamburger abzuschaffen. (dpa/aba)

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