Wende im Block-Prozess: Ex-BND-Chef verkündet überraschende Entscheidung
Für die Fortsetzung des Block-Prozesses am kommenden Mittwoch war eigentlich ein prominenter Zeuge eingeplant: August Hanning, Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes. „Selbstverständlich werde ich aussagen und mich nicht auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen“, hatte der frühere Geheimdienstler via Bild zunächst angekündigt. Gegen Hanning läuft im Zusammenhang mit der Entführung der Block-Kinder ein eigenes Verfahren – und dieser Umstand hat nun offenbar zu einem Sinneswandel geführt.
„Der anwaltliche Beistand des Zeugen hat mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2025 gegenüber dem Gericht mitgeteilt, dass der Zeuge sich endgültig entschieden habe, von dem ihm eröffneten Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch zu machen und darum gebeten, seine Abladung zu verfügen“, teilt die Gerichtspressestelle am Freitag mit.
Block-Prozess: Hanning will nicht aussagen
August Hanning könnte ein Aussageverweigerungsrecht haben, weil kein Zeuge Aussagen machen muss, die ihn selbst belasten könnten: Der Ex-BND-Chef steht unter dem Verdacht, an einem ersten Entführungsversuch der Kinder im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein. Der frühere Präsident des Auslandsgeheimdienstes und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) betreiben eine private Sicherheitsfirma, die einen 100.000-Euro-Auftrag von Christina Block angenommen haben soll, mit dem Ziel, ihre beiden jüngsten Kinder aus Dänemark zurückzuholen.
Laut Staatsanwaltschaft habe der mutmaßliche Tatplan vorgesehen, die Kinder am Morgen des 9. November 2022 auf dem Schulweg abzupassen, deren Begleitung abzulenken und es Christina Block auf diese Weise zu ermöglichen, den damals achtjährigen Sohn und die damals zwölfjährige Tochter in ein bereitstehendes Auto zu setzen und zurück nach Hamburg zu bringen. Notfalls hätte auch Gewalt gegen die Kinder angewendet werden sollen, so die Staatsanwaltschaft, das hätten die Beteiligten „gebilligt“. Die Aktion scheiterte jedoch, weil der Kindesvater rechtzeitig verdächtige Personen an seinem Wohnhaus bemerkt und die dänische Polizei informiert hatte.
Razzien bei August Hanning
Im Zuge der Ermittlungen waren im September 2025 mehrere Immobilien von August Hanning durchsucht worden, darunter der Firmensitz des Unternehmens „System 2360″ in der Großen Johannisstraße nahe dem Hamburger Rathaus. Hanning weist die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurück
Der Sohn und die Tochter von Christina Block waren nach einem Wochenende beim Vater im August 2021 widerrechtlich nicht nach Hamburg zurückgekehrt, nach Angaben des Vaters hatten sie Angst vor ihrer Mutter. In der Silvesternacht 2023 wurden die Kinder von einem israelischen Rollkommando vor den Augen des Vaters verschleppt und später der Mutter übergeben.

Die Steakhaus-Erbin muss sich derzeit vor dem Landgericht verantworten, weil die Staatsanwaltschaft sicher ist, dass sie und der Anwalt der Familie Block die Entführer beauftragt haben. Block bestreitet, etwas mit der Entführung zu tun zu haben, der Anwalt schweigt zu den Vorwürfen. Gegen den Vater läuft ein Verfahren wegen Kindesentzuges.
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Ob Hanning tatsächlich abgeladen wird, entscheidet die Kammer um die Vorsitzende Isabel Hildebrandt, sobald die anderen Verfahrensbeteiligten, also Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, ihre Stellungnahmen zu dem Schriftsatz abgegeben haben.
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