Der Angeklagte (r.) steht neben seiner Verteidigerin Ina Franck (2.v.r) zu Beginn eines Prozesses im Verhandlungssaal des Landgerichts Hamburg.

Der Angeklagte (r.) steht neben seiner Verteidigerin Ina Franck (2.v.r) zu Beginn eines Prozesses im Verhandlungssaal des Landgerichts Hamburg. Foto: picture alliance/dpa | Stephanie Lettgen

Vergewaltigung, vorgehaltenes Messer, Todesdrohungen – 32-Jähriger schweigt

Eine Vergewaltigung, ein gezogenes Messer, Todesdrohungen – so lauten die Vorwürfe der Anklage gegen einen 32-Jährigen. Das Gericht muss klären: Was geschah genau an dem Januartag in Eidelstedt?

Der angeklagte 32-Jährige hat zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg keine Aussage gemacht. Wahrscheinlich werde die Verteidigung zu einem späteren Zeitpunkt im Namen ihres Mandanten eine Erklärung abgeben, sagte Ina Franck, die Anwältin des Angeklagten.

Am Abend des 20. Januar soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zu der Wohnung der Frau im Stadtteil Eidelstedt gekommen sein. Der 32-Jährige habe ihr gedroht, ihre Kinder zu töten, wenn sie eine zuvor erstattete Anzeige, wonach er ihren Goldschmuck gestohlen habe, nicht zurücknehme. Der Mann habe ein Küchenmesser drohend in Richtung des Halses des mutmaßlichen Opfers erhoben. Kurze Zeit später sei er noch einmal zu der Wohnung zurückgekehrt.

Drohungen sollen am Tag darauf weitergegangen sein

Er habe seine Forderung wiederholt und die Frau auf ihr Bett gestoßen. Der Angeklagte habe die Frau an den Armen festgehalten. Er habe „mit ihr den ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen ihren ausdrücklichen Willen vollzogen“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Am nächsten Tag forderte er den Angaben zufolge wieder die Rücknahme der Anzeige und drohte der Frau dabei mit einem Messer in der Hand mit dem Tode. Dann sei es ihr schließlich gelungen, die Polizei zu alarmieren.

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Die Verteidigung erklärte, sie vermisse in der vorliegenden Akte Unterlagen zum psychischen Gesundheitszustand der Frau. Die seien aus ihrer Sicht wichtig für den Prozess. Deshalb werde man vor einer Erklärung erst die Aussage der Frau abwarten, um sich selbst einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Das Verfahren soll am Freitag fortgesetzt werden. Das Landgericht hat insgesamt neun Prozesstage bis Anfang Juli angesetzt.

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