Prozess: Namen des Ex zwangsweise auf den Bauch tätowiert
Eine Straftat, die unter die Haut geht: Ein Mann muss sich vor Gericht verantworten, nachdem er einer Frau ein ungewolltes Andenken an ihren Ex-Partner verpasst haben soll.
Heute sollte vor dem Amtsgericht Hamburg ein Fall verhandelt werden, bei dem es um eine offensichtlich unerwünschte Tätowierung geht – und die gilt juristisch als Körperverletzung.
Vorwurf der Körperverletzung
Der 35-jährige Angeklagte soll einer Frau im August 2023 gegen ihren Willen ein Tattoo auf den Bauch gestochen haben. Bei dem Motiv handelte es sich um den Rufnamen ihres Ex-Partners. Zwei Jahre später muss sich der Angeklagte jetzt wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Das könnte Sie auch interessieren: Prozess um sechs Schüsse in Rahlstedt – emotionale Aussage der Schwester
Ursprünglich sollte der Fall bereits im Mai dieses Jahres verhandelt werden. Fünf Monate später sollte der Prozess nun am heutigen Mittwoch beginnen – doch der Angeklagte erscheint nicht vor Gericht. Laut seinem Anwalt sei der Angeklagte wegen Erkältungssymptomen beim Arzt. Obwohl die Staatsanwältin von einer erneuten Verschiebung des Prozessauftaktes nicht begeistert schien, einigte sich das Gericht auf einen neuen Termin für Anfang Dezember. (mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.