Mann teilt Karikatur auf Instagram – 1000 Euro Strafe
Wegen einer volksverhetzenden antiisraelischen Karikatur im sozialen Netzwerk Instagram ist ein Mann von einem Hamburger Amtsgericht verwarnt worden. Dem Urteil vom Donnerstag zufolge muss der 34-Jährige als Auflage außerdem eine Geldbuße von 1000 Euro leisten. Sollte er erneut straffällig werden oder gegen Auflagen verstoßen, muss er eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen.
Wie das Gericht feststellte, hatte der Mann knapp zwei Wochen nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Karikatur auf Instagram geteilt, die das Vorgehen israelischer Streitkräfte im Gazastreifen mit nationalsozialistischen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg verglich.
Trotz Hakenkreuz und Verharmlosung: Angeklagter legt Einspruch ein
Die Karikatur zeigte einen Soldaten mit israelischem Hoheitsabzeichen, der ein Gewehr auf eine am Boden liegende Frau richtet. In einem Spiegel erblickte dieser zugleich einen Soldaten mit Hakenkreuzarmbinde, der einen Mann bedroht. Laut Anklage stellt das Bild einen Vergleich dar, der das einmalige Ausmaß nationalsozialistischer Völkermordpolitik herunterspielt.

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Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung und stufte die Verbreitung als strafbare Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen ein. Letzteres bezieht sich auf das in der Karikatur abgebildete Hakenkreuz.
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Der Angeklagte hätte sich vor der Veröffentlichung über die Rechtslage zur Meinungsfreiheit bei Bezügen zur NS-Vergangenheit vergewissern müssen, betonte das Gericht laut Sprecherin. Auch dass er den fraglichen Post nur wenige Tage nach dem Hamas-Angriff auf Israel absetzte, habe für das Urteil eine Rolle gespielt. Zur Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. (bro/cfm)
Anmerkung der Redaktion: Zunächst hieß es im Artikel, der Mann sei zu 4000 Euro verurteilt worden. Das ist nicht korrekt. Er wurde zu einer Geldbuße von 1000 Euro verurteilt. Die 3000 Euro sind erst fällig bei Verstoß gegen Bewährungsbedingungen.
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