Hamas-Dreiecke und Hakenkreuze: Hamburgerin verurteilt
Mit einem Hamas-Dreieck als Tätowierung hat eine Hamburgerin (43) Ende vergangenen Jahres für Unmut gesorgt – doch das war nur eines von einer Vielzahl von sogenannten Propagandadelikten. Das Amtsgericht Altona beließ es am Freitag nicht bei einer Geldstrafe.
Schon kurz nach dem Urteil postete Nina L. in den sozialen Medien das Strafmaß – und machte auch gleich klar, was sie von davon hält. Die Entscheidung nennt sie einen „Maulkorb“ und kündigt an, „weitermachen“ zu wollen.
Hamas-Dreieck und Hakenkreuz: Hamburgerin verurteilt
Den vermeintlichen „Maulkorb“ hat sie für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bekommen. Und das nicht nur einmal, sondern in gleich neun Fällen, wie das Gericht auf MOPO-Anfrage mitteilt. Dazu kommen drei Fälle von Beleidigung. Macht zusammen: sechs Monate Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

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Im Einzelnen habe sie mehrfach das Brandenburger Tor mit Hakenkreuzbeflaggung gepostet und das mit der Lichtinstallation, bei der die israelische Flagge an das Tor projiziert wurde, verglichen. Außerdem benutzte Nina L. mehrfach die verbotene Parole „From the River to the Sea“, die Israel das Existenzrecht abspricht, habe darüber hinaus auch mehrfach das als Hamas-Dreieck bekannte Symbol gepostet und Terroristen der al-Qassam-Brigade als „Helden von Palästina“ bezeichnet.
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Dass es das Gericht nicht bei einer Geldstrafe belassen hat, sondern Nina L. zu einer Freiheitsstrafe verurteilte, „erfolgte maßgeblich aufgrund der Vorstrafen und der Vielzahl der hier festgestellten Taten, sowie der Reichweite der Posts“. Allein in den vergangenen vier Jahren ist die Hamburgerin insgesamt fünfmal verurteilt worden. Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig.
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