Die Angeklagte Ayan M. A. (27) beim Prozessauftakt im März mit ihrem Verteidiger Adnan Aykac beim Hamburger Amtsgericht. (Archivbild)

Die Angeklagte Ayan M. A. (27) beim Prozessauftakt im März mit ihrem Verteidiger Adnan Aykac beim Hamburger Amtsgericht. (Archivbild) Foto: David Hammersen/dpa

Frau nach Vorlesung an Uni attackiert: Bewährungsstrafe für 27-Jährige gefordert

Bei einer Ringlesung im Mai 2024 an der Uni Hamburg zum Thema „Judenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antizionismus – aktualisierte Formen antijüdischer Gewalt“ soll eine Frau die Ehefrau des Redners beleidigt, angegriffen haben. Seit März steht die 27-jährige mutmaßliche Täterin vor Gericht. Am Freitag hielten die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenklage ihre Plädoyers.

Im Prozess um eine mutmaßlich antisemitische Attacke während einer Veranstaltung an der Universität Hamburg hat die Generalstaatsanwaltschaft für die 27 Jahre alte Angeklagte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Zudem sprach sich die Anklagevertreterin vor dem Amtsgericht Hamburg dafür aus, die Bewährung auf drei Jahre festzusetzen. 

Der Anwalt der geschädigten 55-Jährigen, die als Nebenklägerin auftritt, sprach von „motivisch feststellbarem Antisemitismus“. Er forderte eine Freiheitsstrafe zwischen zehn Monaten und einem Jahr auf Bewährung.



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Die Generalstaatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass Ayan M. A. die 55-Jährige im Mai 2024 im Anschluss an eine Ringvorlesung zu aktuellen Formen antijüdischer Gewalt an der Uni beleidigt, ins Gesicht geschlagen und verletzt hat. Die Geschädigte ist ein Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Hamburg.

Nach Angaben der Nebenklägerin hatte die Angeklagte sie als „hässliche Hexe“ bezeichnet. Als sie die 27-Jährige gefragt habe, ob sie das vor laufender Handykamera noch einmal wiederholen möchte, habe diese sie angegriffen. Die Angeklagte hatte diese Darstellung bestritten und ihrerseits die 55-Jährige bezichtigt, die Auseinandersetzung provoziert zu haben.

Urteil nach Attacke an Uni Hamburg soll Ende April fallen

Neben dem Vorfall an der Uni wird in dem Prozess auch ein Fall in einem propalästinensischen Protestcamp nahe der Hochschule mitverhandelt, bei dem Ayan M. A. sich im August vergangenen Jahres laut Staatsanwaltschaft des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und der Beleidigung schuldig gemacht habe. 

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Sie soll versucht haben, die Festnahme eines Mannes in dem Camp zu verhindern, und dabei Polizeibeamte geschlagen, getreten und beschimpft haben. Eine Polizistin wurde durch einen Faustschlag ins Gesicht verletzt.

Die Angeklagte sei ein beiden Fällen „sehr vehement und massiv“ vorgegangen, sagte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Hemmschwelle, Personen – auch Frauen – ins Gesicht zu schlagen, sei „sehr, sehr gering“. Deshalb sei eine dreijährige Bewährung in diesem Fall angebracht.

Der Nebenklagevertreter hatte von einer „radikalisierten propalästinensischen Szene“ gesprochen. Er leitete sein Plädoyer mit der Mahnung ein, „dass wir in der Bundesrepublik Deutschland antisemitische Handlungen keinesfalls akzeptieren dürfen“.

Zu dem Vorfall in dem propalästinensischen Protestcamp an der Moorweide nahe der Uni hatte sich Ayan M. A. in der Hauptverhandlung nicht geäußert. Ihr Anwalt will sein Plädoyer am 28. April halten. Am selben Tag soll auch das Urteil gesprochen werden. (dpa/mp)

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