Urteil gegen 34-Jährigen wegen Mordes ist rechtskräftig

Ein wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung angeklagter 34-Jähriger (vorne links) und sein Anwalt Fabian Hellweg warten im Gerichtssaal auf den Prozessbeginn. Foto: picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Er mordete nach Missbrauchs-Geständnis – jetzt ist das Urteil rechtskräftig

2024 hat das Landgericht Hamburg einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er einen Bekannten ermordet und Feuer gelegt hatte. Er legte Revision ein – und entschied dann anders.

Für den heimtückischen Mord an einem Bekannten und die schwere Brandstiftung in dessen Wohnung zur Vertuschung der Tat ist ein Hamburger im Dezember 2024 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nun ist das Urteil rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte. Gegen das Urteil hatte der Anwalt des heute 35 Jahre alten Mannes zunächst Revision eingelegt. Der Angeklagte habe diese dann wenig später mit einem Schreiben zurückgenommen. Darin habe gestanden: „Ich ziehe meine Revision zurück“. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Täter ermordete pädophilen Bekannten – weil er als Kind selbst missbraucht wurde

Der Mann hatte den Bekannten im April 2024 im Stadtteil Barmbek-Nord mit einem Messer erstochen und dann das Feuer gelegt. Auslöser für die Tat war eine Aussage des stark betrunkenen Opfers während eines gemeinsamen Trinkgelages. So soll der Mann dem Deutschen gesagt haben, dass er gern eine Dreijährige sexuell missbrauchen wolle. Der Angeklagte, der selbst als Kind sexuell missbraucht worden war, fasste daraufhin den Entschluss, seinen Bekannten zu töten und den Mord durch das Feuer zu vertuschen.

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Das Opfer war in der Vergangenheit mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Verdacht geraten. Das wusste der Angeklagte jedoch nicht. (dpa/mp)

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