Dubai-Deals in Millionenhöhe: Hamburger sollen ohne Erlaubnis agiert haben
Vier Hamburger (61, 59 und 58) müssen sich wegen illegaler Finanzgeschäfte vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen rund 800 Anlegern Traumrenditen mit Wohnungen in Dubai versprochen und sie so dazu gebracht haben, Millionen zu investieren. Dabei hatten die Männer dafür gar keine offizielle Genehmigung.
Im Mittelpunkt der Anklage steht ein 59-jähriger Geschäftsführer, der zwischen Juli 2014 und April 2016 über seine Firma in Hamburg und seine Gesellschaft in Dubai ein Anlageprodukt verkauft haben soll. Die Investoren sollten Anteile an noch zu bauenden Wohnungen in der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate erwerben. Das Versprechen an die Kunden: vertraglich zugesicherte jährliche Mietzahlungen von neun Prozent. Darüber sollten sie ihre Anteile an den noch zu bauenden Wohnungen nach einer bestimmten Zeit wieder zurückverkaufen können – und zwar zum ursprünglich gezahlten Preis.
Das Problem an der Sache: Weder der Unternehmer noch seine beiden Firmen verfügten dafür über die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Trotzdem brachte er laut Anklage insgesamt etwa 800 Anleger dazu, insgesamt rund 16 Millionen Euro zu investieren – mit Unterstützung seiner mitangeklagten Geschäftspartner. Zwei von ihnen führten eine Treuhandgesellschaft, nahmen die Gelder entgegen und leiteten sie überwiegend an die Firma des Angeklagten nach Dubai weiter – ebenfalls alles ohne Genehmigung für das Finanztransfergeschäft. Auch die angeblichen Miet- und Rückzahlungen sollten über ihr Konto laufen. Sie und ein weiterer Mann sind deshalb wegen Beihilfe angeklagt.

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Vier Hamburger wegen illegaler Dubai-Deals in Millionenhöhe vor Gericht
Der weitere Mitangeklagte soll dann im Januar 2015 als Geschäftsführer einer vierten Firma in Hamburg mit in das Geschäft eingestiegen sein und den Vertrieb für das Anlageprodukt übernommen haben.
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Alle vier Geschäftsleute müssen sich ab Montag vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Ob die ahnungslosen Anleger inzwischen ihr Geld zurückbekommen haben, geht aus der Anklage nicht hervor.
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