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  • Foto: Patrick Sun

Gericht stoppt Pop-Up-Radwege: Gilt das jetzt auch für Hamburg?

Eimsbüttel –

Es ist eine gerichtliche Entscheidung, die der Berliner Senat nicht kommen sah: Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, einem Eilantrag der AfD gegen die Pop-Up-Radwege in Berlin stattzugeben. Demnach sind die Corona-Radwege in der Stadt rechtswidrig. Sind durch das Urteil in der Hauptstadt jetzt auch die Pop-Up-Bikelanes in Hamburg in Gefahr?

Erst am Sonntag wurde sie eingerichtet: Die temporäre Radspur am Schlump, die von der Gustav-Falk-Straße bis zur Bogenstraße mit einer Breite von bis zu 3,20 Meter verläuft. Für zwölf Monate sollen die Radspuren dort erst einmal bleiben. Jetzt mischt ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin die Debatte um die Pop-Up-Bikelanes neu auf. 

Pop-Up-Bikelane: Berliner Gericht gibt AfD-Antrag statt

Der Berliner Senat hatte in der Hauptstadt acht temporäre Radwege errichtet. Laut des Verwaltungsgerichts habe die Verkehrsbehörde unter anderem die Pandemie als Grund angegeben, da ein Großteil der Berliner kein Auto habe und in öffentlichen Verkehrsmitteln der Mindestabstand kaum einzuhalten sei. Zunächst hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.

Dagegen hatte die AfD geklagt. Das Gericht gab dem Eilantrag am Montag statt. Radwege dürften „nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei“.

Entscheidung in Berlin: Pop-Up-Bikelanes in Hamburg in Gefahr?

Damit sind die temporären Radwege jetzt als illegal eingestuft und müssen wahrscheinlich entfernt werden. Kann das auch in Hamburg passieren? Der Unterschied ist: Die Errichtung von Pop-Up-Bikelanes wie am Schlump wurde bereits im Koalitionsvertrag von SPD und Grüne festgelegt und ist nicht wie in Berlin aus der Situation der Pandemie entstanden.

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Die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilität sieht die Entscheidung in Berlin gelassen. Pressesprecher Dennis Heinert sagte der MOPO, dass die Rechtsgrundlage in Hamburg eine völlig andere sei. „Die Beschränkung des Verkehrs durch die Pop-Up-Bikelane wurde nicht mit der Eindämmung des Coronavirus begründet sondern als Verkehrsversuch.” Die Straßenverkehrsordnung besage, dass die Einrichtung von Radfahrstreifen zur Erprobung geplanter verkehrssichernder Maßnahmen zulässig sei.

FDP Eimsbüttel zweifelt an Hamburger Radspur

Trotzdem zeigt die FDP Eimsbüttel in einer Mitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pop-Up-Bikelane am Schlump. Für FDP-Bezirksabgeordneter Burkhardt Müller-Sönksen, stellvertretender Vorsitzende des Mobilitätsausschusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel, lässt sich die Entscheidung des Berliner Gerichts eins zu eins auf die Eimsbütteler Verhältnisse übertragen

„Es gibt an der Straße keine Gefahrenlage, was die Unfallstatistik unterlegt“, sagt er. Die FDP wolle eine Anfrage an die Bezirksverwaltung sowie den Senat stellen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Die Gefahrenlage an der Straße sieht der ADFC Hamburg anders. Pressesprecher Dirk Lau schrieb auf MOPO-Anfrage: „Auf der Straße gab es bislang keine Radverkehrsinfrastruktur. Radfahrer wurden dort bislang massiv gefährdet durch schnell fahrende und eng überholende Autos.”

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