Warburg-Bank Hamburg
  • Der Haupteingang der Warburg-Bank in Hamburg(Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Gericht lehnt Antrag ab: Warburg-Banker müssen vor Cum-Ex-Ausschuss aussagen

Im Streit um ihre Befragung durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur „Cum-Ex“-Affäre sind die Warburg-Bank-Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg gescheitert.

Das Gericht lehnte am Donnerstag die Beschwerde der beiden gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ab. Dies hatte am Mittwoch einen Eil-Antrag der Banker abgelehnt, mit dem diese einen Aufschub der für diesen Freitag vor dem Ausschuss geplanten Befragung erreichen wollten. Sie hatten gefordert, zunächst Akteneinsicht zu bekommen.

Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgericht bleibt ohne Erfolg

„Auch nach Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist es mit höherrangigem Recht vereinbar, dass das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft die Betroffenen nicht mit einem umfänglichen Akteneinsichtsrecht ausgestattet hat“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Deshalb bleibe die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ohne Erfolg. Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Der Untersuchungsausschuss will den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017 mit Olearius, gegen den damals Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung liefen.

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Später ließ Hamburg mögliche Steuernachforderungen von 47 Millionen Euro verjähren, eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Inzwischen hat die Warburg Bank alle Steuerforderungen beglichen, was aber kein Schuldeingeständnis sei, wie sie betonte. (dpa)

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