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Richter Johann Krieten
  • Richter Johann Krieten (Archivbild)
  • Foto: RUEGA

Geliebt und gefürchtet: Das ist der Richter, der „Gzuz“ die Mega-Strafe aufbrummte

Er gilt in Hamburg als knallhart und wortgewaltig: Amtsrichter Johann Krieten (63). Die Presse liebt ihn für knackige Zitate, Angeklagte haben unter beißendem Spott schon mal zu leiden. Jetzt sorgte er mit seinem harten Urteil im Fall „Gzuz“ für Schlagzeilen.

„Ach, ist der Karnevalsverein auch angetreten?“, fragte Johann Krieten einst, als Anhänger eines angeklagten Rockerbosses in Kutten in den Zuschauerraum marschierten. Gelächter beim Publikum, irritierte Blicke bei den harten Jungs.

Prozess gegen Gzuz in Hamburg: Das ist Richter Johann Krieten

Im Prozess gegen einen Kiezpaten zitierte Krieten einmal genüsslich aus einem Telefonat mit dessen Schwiegermutter: „Ich fragte, ob er ein Weichei sei, da hat sie nicht widersprochen.“

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Es war in diesem Kiez-Prozess, dass Krieten den Milieuermittlern der Polizei eine „überaus bedenkliche Nähe zur Organisierten Kriminalität“ bescheinigte. Das war sein Eindruck nach der Vernehmung der Polizeizeugen – und so sagt er das dann auch vor den Ohren der Öffentlichkeit.

Hamburg: Johann Krieten war einst Jugendrichter

Wer angesichts der Freude am Jux einen gemütlichen Verhandlungsführer erwartet, wird überrascht: Krieten, einst Jugendrichter, versteht bei seinen Urteilen und seiner Verhandlungsführung überhaupt keinen Spaß. „Wenn in meinem Saal einer Witze macht, bin ich das“, hört ein respektloser Angeklagter dann schon mal.

Amtsrichter Krieten sorgte mit G20-Urteil für Schlagzeilen

Es gibt Verteidiger, die ihn auf dem Gerichtsflur nicht mehr grüßen, so genervt sind sie von dem, was sie die „Krieten-Show” auf Kosten ihrer Mandanten nennen. Der Richter mit dem Dreitagebart – stets bis ins letzte Detail mit der Akte vertraut – kassiert die vermutlich meisten Befangenheitsanträge unter Hamburgs Amtsrichtern.

Im Januar 2018 verurteilte Krieten einen Mann wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Krawallen zu dreieinhalb Jahren Haft. Einen 21-Jährigen ohne Vorstrafen wollte er für zwei G20-Flaschenwürfe auf Polizisten für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis stecken.

Johann Krieten: Knallharte G20-Urteile

„Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft, für Krawalltouristen, die nach Hamburg reisen, um hier Rabatz zu machen, mit dem Reiseziel Bullenjagen“, so ein weiteres pointiertes Krieten-Zitat. Linksradikale riefen zur Demo vor seinem Privathaus auf. Das Urteil wurde in der zweiten Instanz in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Es gibt aber auch Fans, die begrüßen, dass der Richter Ernst macht. Wie bei Rapper Gzuz, der nach vielen vergeigten Chancen bei ihm keine Bewährung bekommt. (mp)

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