Eine Hand holt Geldscheine aus einem Automaten

Der Angeklagte soll das Betrugsgeld sofort abgehoben und weitergeleitet haben (Symbolbild) Foto: imago/photothek

Geld von Betrugsopfern weitergeleitet: Angeklagter akzeptiert Strafe nicht

Ein Mann soll im Jahr 2022 mehrmals Gelder von Opfern einer Betrugsmasche entgegengenommen haben. Die Beträge hob er von seinem Konto ab und leitete sie an die Täter weiter. Einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl akzeptierte der Mann nicht, deshalb wird der Fall ab Donnerstag vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt.

Laut der Staatsanwaltschaft gingen im November 2022 vier Überweisungen auf das Konto des Angeklagten ein – insgesamt 9249 Euro. Betrüger sollen den Überweisenden eine plötzliche finanzielle Notlage bei deren Kindern vorgetäuscht haben. 3100 Euro zahlte etwa eine Frau am 3. November 2022 ein, in dem Glauben, ihrer Tochter damit aus einer Not zu helfen.

Hamburg: Angeklagter wehrt sich gegen Strafbefehl

Der Angeklagte soll die Beträge unmittelbar nach Eingang abgehoben und an ihm unbekannte Personen übergeben haben. Die Täter versprachen ihm, im Gegenzug Schulden zu erlassen. Das Gericht hatte gegen den Mann wegen des Vorwurfs der leichtfertigen Geldwäsche einen Strafbefehl von 70 Tagessätzen verhängt.

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und dient dazu, die Justiz zu entlasten. Bei leichteren Delikten lässt sich so eine rechtskräftige Verurteilung erwirken, ohne dass das Gericht eine mündliche Hauptverhandlung eröffnen muss. Damit ein Strafbefehl erlassen wird, muss die Schuld des mutmaßlichen Täters nicht zweifelsfrei erwiesen sein. Ein hinreichender Tatverdacht ist ausreichend, die Strafe erfolgt so, als sei ein strafminderndes Geständnis erfolgt.

Das könnte Sie auch interessieren: Unglaubliche Abzocke: Senior deponiert Bargeld im Müll – dann ist ein Vermögen weg

Da der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, wird der Fall nun mündlich vor dem Amtsgericht verhandelt. (doe)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test