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Gänse
  • Die Geflügelpest breitet sich im Norden immer weiter aus.
  • Foto: dpa

Geflügelpest: Jetzt kommt in Hamburg Stallpflicht – auch für Hobby-Halter

Zum Schutz vor einem Übergreifen der Geflügelpest auf die Bestände in der Hansestadt gilt in Hamburg von Samstag an wieder eine Stallpflicht. Das teilte die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz am Donnerstag mit.

„In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen“, hieß es in einer Behördenmitteilung. In Hamburg habe es bislang aber noch keinen Fall gegeben.

Dennoch dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobby-Halter.

„Im Fall eines Ausbruchs müssen die Tiere getötet werden“

„Die Stallpflicht senkt das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden“, teilte die Behörde weiter mit. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht drohen Bußgelder.

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Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. (mp/dpa)

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